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Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)
Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Aktualität: 19.10.2024
Anzeigeninhalt:
19.10.2024, Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)
Aufgaben:
- eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit bei meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, persönliche/telefonische Befragung von Erkrankten/Kontaktpersonen/Ärzten sowie Beratung zu notwendigen Hygienemaßnahmen, Entscheidung über erforderliche Maßnahmen
- eigenverantwortliche und selbstständige Durchführung anlassbezogener Kontrollen sowie Hygieneüberwachung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen, Festlegung von Maßnahmen inkl. Erstellung von Berichten und Stellungnahmen
- eigenverantwortliche Durchführung anlassbezogener Kontrollen auf der Grundlage des IfSG in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen bei Beschwerden oder bei gehäuftem Auftreten von Infektionskrankheiten, Schädlingen und Lästlingen
- Durchführung von hygienischen Routinekontrollen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Horten etc. in Bezug auf die Umsetzung hygienischer Normen und Empfehlungen
- Aufnahme von Meldungen zu Infektionskrankheiten und Überprüfung dieser auf Plausibilität für die Übermittlung an die oberste Landesbehörde
- Beratung von Bürgern und Institutionen zu Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes sowie Bearbeitung von Beschwerden
- Zuarbeit zu Analysen, Berichten, Gutachten und Statistiken
Qualifikationen:
- abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Fachkraft für Hygieneüberwachung, Hygieneinspektor/-in oder Gesundheitsaufseher/-in
- Nachweis über den Impfstatus zur Masernschutzimpfung bzw. die Immunität nach § 20 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung)
- eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung)
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Verwaltungsabläufe
- fundierte Fachkenntnisse auf den Gebieten des Infektionsschutzes
- Kenntnisse hygienerelevanter Normen, Rechtsverordnungen und Empfehlungen
- Absicherung eines langen Dienstes bis 18 Uhr pro Woche
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Führung eines Kfz
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