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Fachkräfte für Hygieneüberwachung (m/w/d)

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Fachkräfte für Hygieneüberwachung (m/w/d)
Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Aktualität: 18.09.2024

Anzeigeninhalt:

18.09.2024, Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Fachkräfte für Hygieneüberwachung (m/w/d)
Aufgaben:
- eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit bei meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, persönliche/telefonische Befragung von Erkrankten/Kontaktpersonen/Ärzten sowie Beratung zu notwendigen Hygienemaßnahmen, Entscheidung über erforderliche Maßnahmen - eigenverantwortliche und selbstständige Durchführung anlassbezogener Kontrollen sowie Hygieneüberwachung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen, Festlegung von Maßnahmen inkl. Erstellung von Berichten und Stellungnahmen - eigenverantwortliche Durchführung anlassbezogener Kontrollen auf der Grundlage des IfSG in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen bei Beschwerden oder bei gehäuftem Auftreten von Infektionskrankheiten, Schädlingen und Lästlingen - Durchführung von hygienischen Routinekontrollen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Horten etc. in Bezug auf die Umsetzung hygienischer Normen und Empfehlungen - Aufnahme von Meldungen zu Infektionskrankheiten und Überprüfung dieser auf Plausibilität für die Übermittlung an die oberste Landesbehörde - Beratung von Bürgern und Institutionen zu Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes sowie Bearbeitung von Beschwerden - Zuarbeit zu Analysen, Berichten, Gutachten und Statistiken
Qualifikationen:
- abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Fachkraft für Hygieneüberwachung, Hygieneinspektor/-in oder Gesundheitsaufseher/-in - Nachweis über den Impfstatus zur Masernschutzimpfung bzw. die Immunität nach § 20 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung) - eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) - Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Verwaltungsabläufe - fundierte Fachkenntnisse auf den Gebieten des Infektionsschutzes - Kenntnisse hygienerelevanter Normen, Rechtsverordnungen und Empfehlungen - Absicherung eines langen Dienstes bis 18 Uhr pro Woche - Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Führung eines Kfz

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