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Fachärztin oder Facharzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie oder Ärztin oder Arzt (m/w/d) 22.07.2024 Kreis Plön - Der Landrat Plön (DE)
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Fachärztin oder Facharzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie oder Ärztin oder Arzt (m/w/d)
Kreis Plön - Der Landrat
Plön (DE)
Aktualität: 22.07.2024

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22.07.2024, Kreis Plön - Der Landrat
Plön (DE)
Fachärztin oder Facharzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie oder Ärztin oder Arzt (m/w/d)
Aufgaben:
Sie beraten und betreuen Menschen mit psychischen Störungen, seelischen Behinderungen oder Suchtproblemen, samt deren Bezugspersonen. Dazu gehört auch die Kooperation mit klinischen Einrichtungen und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zur Optimierung und Nachsorge nach stationärer Behandlung betroffener Menschen. Sie erstellen Gutachten, inklusive Stellungnahmen bei Einleitung von Unterbringungsmaßnahmen nach PsychHG SH. Nur in Ausnahmefällen ist die Teilnahme an der Rufbereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten erforderlich. Sie vertreten den Sozialpsychiatrischen Dienst in Gremien und bei der Fachaufsicht über die beliehenen Kliniken gemäß PsychHG SH und arbeiten an der Umsetzung des Psychiatrieplans mit. Bei Eignung besteht Perspektive, die Leitung des Sozialpsychiatrischen Dienst zu übernehmen.
Qualifikationen:
Eine Ärztin oder einen Arzt (m/w/d) mit mindestens 2 Jahren Erfahrung in der Psychiatrie · wissenschaftliches Arbeiten ist möglich und erwünscht Sie haben als Arzt oder Ärztin (m/w/d) mindestens zwei Jahre einschlägige Erfahrung in der Psychiatrie. Eine abgeschlossene Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist zwar wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Sie arbeiten gerne selbstständig, sind entscheidungsfreudig, haben Durchsetzungsvermögen sowie eine gute Stresstoleranz. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie zum Beispiel mit dem Rettungsdienst, der Polizei und dem Jugendamt erfordert besondere Kooperationsbereitschaft und eine klare Kommunikation. Wünschenswert sind sozialpsychiatrische Kenntnisse und Fachkenntnisse in den relevanten Gesetzesgrundlagen, zum Beispiel PsychHG SH und BGB. Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 3 beziehungsweise B. Wir erwarten die Bereitschaft, den privateigenen PKW bei der Aufgabenerfüllung gegen Zahlung einer Kilometerentschädigung einzusetzen.

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