Informationen zur Anzeige:
Fachärztin /Facharzt oder Assistenzärztin / Assistenzarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (m/w/d)
DRV Berlin-Brandenburg
Rheinsberg (DE)
Aktualität: 18.06.2024
Anzeigeninhalt:
18.06.2024, DRV Berlin-Brandenburg
Rheinsberg (DE)
Fachärztin /Facharzt oder Assistenzärztin / Assistenzarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
- Medizinisches Betreuen der Patientinnen und Patienten während der Rehabilitation (z.B. Durchführen von Untersuchungen und Visiten, Erstellen von Behandlungsplänen, lückenloses Dokumentieren des Verlaufs der Rehabilitationsmaßnahmen, zeitgerechtes Diktieren des Entlassungsberichtes)
- Durchführen der verschiedenen Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten
- Umsetzen der Behandlungs- und Therapiekonzepte
- Umsetzen von Qualitätssicherungs- u. Gesundheitserziehungsprogrammen
- Umsetzen der Einhaltung der medizinisch relevanten gesetzlichen Vorschriften (z.B. Hygiene, Medizinproduktbetreiber-VO, Strahlenschutz und Arbeitsschutz)
- durch Kooperationen mit Akutkrankenhäusern besteht die Möglichkeit der Vervollständigung entsprechender Operationskataloge für den Facharzt
Ausschreibungsnummer (s.o.) anzugeben. Vielen Dank!
Das bringen Sie mit:
- fundierte Kenntnisse auf dem Gesamtgebiet der Medizin mit Schwerpunkt im Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie
Wünschenswert wären bereits vorliegende Kenntnisse im Bereich der Sozialmedizin
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin und eine Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie
- alternativ ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin ohne eine entsprechende Facharztanerkennung
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe II TV-TgDRV (BT-Reha). Die tarifvertraglichen Voraussetzungen liegen vor, wenn Sie über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin und über einen Facharztabschluss der Fachrichtung Orthopädie und Unfallchirurgie verfügen. Sofern ein solcher Facharztabschluss nicht vorliegt sind Sie als Assistenzärztin / Assistenzarzt der Entgeltgruppe I TV-TgDRV (BT-Reha) zugeordnet.
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