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Erzieher in der Kinder-und Jugendhilfe (m/w/d) (Fachkraft) (m/w/d) 03.08.2024 Schottener Soziale Dienste gGmbH Zentrale Verwaltung Langgöns (DE)
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Erzieher in der Kinder-und Jugendhilfe (m/w/d) (Fachkraft) (m/w/d)

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Erzieher in der Kinder-und Jugendhilfe (m/w/d) (Fachkraft) (m/w/d)
Schottener Soziale Dienste gGmbH Zentrale Verwaltung
Langgöns (DE)
Aktualität: 03.08.2024

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03.08.2024, Schottener Soziale Dienste gGmbH Zentrale Verwaltung
Langgöns (DE)
Erzieher in der Kinder-und Jugendhilfe (m/w/d) (Fachkraft) (m/w/d)
Aufgaben:
- Ihre Hauptaufgabe ist die Gestaltung eines individuell angemessenen Bezugsrahmens zu den betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen. Sie nehmen die Aufgaben eines Bezugsbetreuers/einer Bezugsbetreuerin wahr. Zudem strukturieren und organisieren Sie den gesamten Lebensalltag der Gruppe. Darüber hinaus verantworten Sie die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der individuellen Hilfeplanung. Sie pflegen eine fachlich fundierte Kooperation mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten.
Qualifikationen:
Sie haben daher im besten Fall selbst Spaß daran, bekannte Wege zu verlassen und sich auf Neues einzulassen - auch gegen Widerstände. Spontaneität und Beharrlichkeit zählen dabei ebenso zu Ihren Eigenschaften wie Empathie und Wertschätzung für andere Menschen. Die Fachlichkeit unserer Mitarbeiter*innen ist unser kostbarstes Gut, von daher unterstützen und fördern wir Fort- und Weiterbildung in vielerlei Hinsicht. - Sie bringen eine auf mindestens drei Jahre ausgelegten Fachschulausbildung mit - insbesondere in den Bereichen Pädagogik, soziale Arbeit oder Pflege. - Sie verstehen es, nach außen und nach innen zu kommunizieren und Kooperationen einzugehen. - Ihre fachliche Kompetenz geht einher mit einer ausgeprägten psychischen und physischen Belastbarbkeit. - Sie sind flexibel, handeln eigenverantwortlich und planen Ihre Arbeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen selbstständig. - Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist ein Führerschein Klasse B oder BE unerlässlich.

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