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Verwaltungsmitarbeiter*in Wirtschaftliche Jugendhilfe - unb. minderj. Ausländer*innen + BAFöG (m/w/d
Stadtverwaltung Leverkusen
Leverkusen (DE)
Aktualität: 17.12.2024
Anzeigeninhalt:
17.12.2024, Stadtverwaltung Leverkusen
Leverkusen (DE)
Verwaltungsmitarbeiter*in Wirtschaftliche Jugendhilfe - unb. minderj. Ausländer*innen + BAFöG (m/w/d
Über uns:
Leverkusen wächst. Mehr als 170.000 Menschen lieben den Rhein und die Kultur, den Sport und die Gemeinschaft, die Dynamik und Vielfalt. Für all das setzen wir uns ein: Mit über 3.600 Mitarbeitenden entwickeln wir unsere Stadt Tag für Tag weiter. Uns selbst übrigens auch. Wachsen Sie mit?
Aufgaben:
- Im Aufgabenbereich "unbegleitet minderjährige Ausländer*innen (UMA's)" nach dem SGB VIII
- Bearbeitung von Leistungsansprüchen, Fertigung von Bewilligungs- und Rückforderungsbescheiden, Gewährung von Krankenhilfe
- Kostenerstattung aller aufgewendeter Leistungen
- Im Aufgabenbereich BAföG
- Beratung, Unterstützung und Information von Schüler*innen hinsichtlich allgemeiner Fördermöglichkeiten
- Bearbeitung der Förderanträge, Bescheidung sowie Fertigung von Rückforderungen
Qualifikationen:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 1.2 oder
- Abschluss einer Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r oder
- Abschluss des Verwaltungslehrgangs I oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Rechtswesen mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren* oder
- hilfsweise eine abgeschlossene tätigkeitsnahe kaufmännische Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren*
- Bei Vorliegen dieser Berufsausbildungen wird die Bereitschaft vorausgesetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine verwaltungsbezogene Qualifizierungsmaßnahme am zuständigen Studieninstitut zu absolvieren. Art und Umfang der verwaltungsbezogenen Qualifizierungsmaßnahme (Basis- und/oder Aufbaulehrgang) sowie die tarifrechtlichen Eingruppierungsmöglichkeiten werden im Laufe des Personalauswahlverfahrens individuell nach den Vorerfahrungen bzw. Qualifikationen der Bewerber*innen geprüft. Die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme werden von der Stadt Leverkusen übernommen.
- gutes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge sowie Expertise bei deren Umsetzung in die Praxis
- eigenverantwortliches Vorgehen mit Entscheidungskompetenz und Durchsetzungsvermögen
- Kommunikationsstärke
- idealerweise Kenntnisse des Sozialrechts, insbesondere im Kinder- und Jugendhilferecht sowie BAföG
- Bereitschaft zur Einarbeitung in die Fachsoftware OKJUG und BAföG IT NRW
- Freude an der Arbeit im Team
Wir bieten:
- VERGÜTUNG: Ein Gehalt nach Entgeltgruppe 9a TVöD, das sind je nach nachgewiesener Berufserfahrung zwischen 3.448,96 EUR und 4.703,23 EUR (monatlich Brutto/Vollzeit) bzw. eine Besoldung nach A 9 LGr. 1.2 LBesG; Möglichkeit einer jährlichen leistungsorientierten Einmalzahlung
- VEREINBARKEIT: Vielzahl an Arbeitszeitmodellen zur optimalen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Überstundenausgleich und 30 Tage Urlaub (bei 5-Tage-Woche) zzgl. Heiligabend, Silvester und Rosenmontag arbeitsfrei; aufgabenorientiertes Arbeiten im Home Office; Unterstützung bei der Wohnraumvermittlung für Mitarbeiter*innen im Stadtgebiet Leverkusen
- ENTWICKLUNG: Interne wie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Bildungsurlaub
- GESUNDHEIT: Vielfältiges Angebot im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (Inanspruchnahme während der Arbeitszeit)
- SICHERHEIT: Vermögenswirksame Leistungen; garantierte Jahressonderzahlung sowie zusätzliche Betriebsrente für Tarifbeschäftigte
- RABATTE: Vergünstigtes Deutschlandticket als Jobticket und Corporate Benefits
Unser Kontakt:
Julia Magyar
Team Recruiting
Telefon 0214 406-11143
Jetzt bewerben (https://karriere.leverkusen.de/Vacancies/3956/Application/CheckLogin/1?lang=ger&DesignID=00)
Weitere Informationen:
Offensiv arbeiten wir daran, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Die individuellen Arbeitszeitwünsche - von Männern und Frauen - zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind uns wichtig.
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX besonders berücksichtigt und gefördert.
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