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Verwaltungsfachwirt*in/ Sachbearbeiter*in (w/m/d) Bereich Kindertagesbetreuung
Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Aktualität: 18.09.2024

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18.09.2024, Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Verwaltungsfachwirt*in/ Sachbearbeiter*in (w/m/d) Bereich Kindertagesbetreuung
Aufgaben:
Verantwortliche Umsetzung übergeordneter Aufgaben der Finanzierung der Kindertagesbetreuung nach dem Standardqualitätskostenmodell (SQKM), wie Sicherstellung der Vereinnahmung der Mittel durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, Auswertung und Bewertung der SQKM-Kriterien Verantwortliche Abwicklung der landesweiten Kita-Datenbank/des Elternportals in Bezug auf die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, wie Eingabe und Pflege von Daten, Erstellung von Auswertungen Verwaltungsseitige Entwicklung und Pflege der Schnittstelle zum KiTa-Verwaltungsprogramm mit administrativen Rechten in den Programmen, Zusammenarbeit mit den Programmanbietern Prüfung und Erfüllung von Rechtsansprüchen auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz Beteiligung an der Evaluation der Kostenentwicklung aufgrund der Kita-Reform und an der Identifikation und Erarbeitung von Kriterien für die Gewährung von Ausgleichen für Strukturnachteile und ergänzende Förderung der KiTas Bearbeitung übergeordneter Aufgaben im Bereich der Förderung der Kindertagespflege und übergeordneter Regelungsbedarfe zur Geschwisterermäßigung und Ermäßigung aus sozialen Gründen Beteiligung an der Organisation der Wahl und Unterstützung der Kreiselternvertretung Norderstedt Beteiligung an der KiTa-Bedarfsplanung, u.a. Durchführung von Aufnahmeverfahren von Einrichtungen in den Bedarfsplan Beteiligung bzw. Mitarbeit an hausinternen und überörtlichen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Regelungen der KiTa-Reform
Qualifikationen:
Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II bzw. die Bereitschaft die Angestelltenprüfung II abzulegen und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten und Vorliegen des Befreiungstatbestands von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach § 29 a Abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA oder Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, Public Management bzw. ein gleichwertiger Studienabschluss mit einer vergleichbaren Fachrichtung mit Fachbezug zur Aufgabenstellung Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf Grundlage der o.g. Ausbildung, idealweiser mit Erfahrung in einer öffentlichen Verwaltung - Gründliche und umfassende Fachkenntnisse - Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten - Teamfähigkeit - Kommunikations- und Beratungskompetenz - Konfliktfähigkeit

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