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Stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft (stv. Pflegedienstleitung)
STB-CARE Holding GmbH
Bargteheide (DE)
Aktualität: 08.06.2024
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08.06.2024, STB-CARE Holding GmbH
Bargteheide (DE)
Stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft (stv. Pflegedienstleitung)
Aufgaben:
Sie übernehmen nach einer angemessenen Einarbeitungsphase Aufgaben der Planung und Organisation unseres
Ambulanten Pflegedienstes.
Als stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft sind Sie zu 50% in unserem Pflegestützpunkt und
Zu 50% im aktiven Kundeneinsatz beschäftigt.
So können Sie wesentlich dazu beitragen, dass die Touren sinnvoll, mit hoher Qualität, mitarbeiterfreundlich und
Wirtschaftlich gestaltet sind.
Sie sind verlässliche(r) Ansprechpartner(in) für Ihre TeamkollegInnen, suchen Lösungen und geben Impulse.
Am PC erarbeiten Sie, gemeinsam mit dem Team, die planerischen Vorgaben in unserer Pflegesoftware und dokumentieren
Durchgeführte Maßnahmen.
Die klassischen Aufgaben einer Pflegefachkraft von der Grund- und Behandlungspflege über die Angehörigenberatung bis zur
Pflegedokumentation am PC kennen Sie.
Darüber hinaus können Sie sich bei uns mit eigenen Projektideen einbringen.
Wir sind ständig dabei, unsere Pflegeteams weiterzuentwickeln und unsere Pflege zu optimieren. Wir ermutigen Sie, sich aktiv mit Ideen und Lust auf Neues daran zu beteiligen.
Wir sprechen nicht von PatientInnen, sondern von unseren KundInnen.
Und genauso behandeln wir sie auch - dienstleistungsorientiert und nach ihren eigenen Bedürfnissen! Das wünschen wir uns auch von Ihnen!
Qualifikationen:
Sie haben eine 3-jährige Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflege abgeschlossen.
Sie verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im ambulanten Bereich.
Sie haben eine Qualifikation zur (stellvertretenden) verantwortlichen Pflegefachkraft abgeschlossen oder
Möchten diese mit unserer Unterstützung erwerben.
Die Pflege befindet sich im Wandel - auch bei uns. Darum ist es wichtig, dass Sie offen gegenüber neuen digitalen
Und technischen Hilfsmitteln sind.
Da Sie als ambulante Pflegefachkraft mit dem Dienstwagen unterwegs sind, brauchen Sie einen Führerschein der Klasse B.
Sie können eventuell die Anerkennung als PraxisanleiterIn nachweisen.
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