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Sachbearbeitung Prüf- und Planfeststellungsbehörde
Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Aktualität: 25.09.2024
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25.09.2024, Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Sachbearbeitung Prüf- und Planfeststellungsbehörde
Aufgaben:
Prüf-/Genehmigungsbehörde
- Prüfende und beurteilende Tätigkeit
§ Vorprüfung sämtlicher Planungen an der Verkehrsinfrastruktur
§ Prüfung aller Planungen auf Übereinstimmung zu den anerkannten Regeln der Technik
§ Prüfung von Vorhaben der Stadt auf wirtschaftliche Angemessenheit Auswertung der Prüfberichte der externen statisch-konstruktiven Prüfungen von Ingenieurbauwerken
§ fachtechnische Beurteilung bautechnischer Nebenangeboten im Rahmen von Vergabeverfahren von Bauleistungen
§ fachtechnische Beurteilung von Nachträgen bei Investitionen
§ fachtechnische Begleitung von Investitionen während der Bauausführung, Mitwirkung bei der bautechnischen Abnahme und bei Mängelstreitigkeiten
- Genehmigende Tätigkeit
§ abschließende Genehmigung aller Baumaßnahmen im eigenen Wirkungskreis sowie Baumaßnahmen Dritter, die in die bauliche Substanz des öffentlichen Verkehrsraumes eingreifen oder an diesen angrenzen
§ Genehmigung von Planunterlagen zu Ingenieurbauwerken, die extern statisch-konstruktiv geprüft wurden
Planfeststellungsbehörde
§ Durchführung von Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren gemäß StrG LSA für Gemeindestraßen
Sonstige Aufgaben
§ Bearbeitung von Großraum- und Schwerlasttransporten als anzuhörende Stelle der Stadt Dessau-Roßlau
§ Festlegung der Schwerlast- und Großraumtransportstrecken im Stadtgebiet
§ Fachliche Beratung der Amtsleitung und Übernahme interdisziplinärer Sonderaufgaben
Qualifikationen:
· abgeschlossenes technisch-ingenieurwissenschaftliches Fach-/Hochschulstudium (Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor) in einem für die Tätigkeit förderlichen Studiengang, vorzugsweise auf dem Gebiet der Verkehrsplanung, des Verkehrsingenieur- oder Bauingenieurwesen (bzw. Beamter/Beamtin im gehobenen bautechnischen Dienst) erforderlich
· langjährige Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich
· Führerschein Klasse B wünschenswert
· Kenntnisse in Verwaltungsabläufen und im Umgang mit dem PC und der entsprechenden Software wünschenswert
· Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit und -freude
· Fähigkeit mit Widersprüchen umzugehen und Verantwortung zu übernehmen
· analytisches Denkvermögen
Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach
§ 30 BZRG beizubringen.
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