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Sachbearbeitung (m/w/d) Geheimschutz und Sabotageschutz
Land Niedersachsen IT.Niedersachsen Landesbetrieb
Hannover (DE)
Aktualität: 13.09.2024

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13.09.2024, Land Niedersachsen IT.Niedersachsen Landesbetrieb
Hannover (DE)
Sachbearbeitung (m/w/d) Geheimschutz und Sabotageschutz
Aufgaben:
* Sie beraten die Fachbereiche in allen Fragen des personellen Geheimschutzes gemäß des Nds. Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der Verschlusssachenanweisung (VSA). * Zudem beraten und unterstützen Sie bei der Einstufung von Dokumenten und Dateien als Verschlusssache nach VSA. * Sie führen (auch vorläufige) Sicherheitsüberprüfungen gemäß des Nds. SÜG durch; hierzu gehören u.a. die Bewertung der Inhalte von Sicherheitserklärungen hinsichtlich möglicher Sicherheitskriterien und ggf. weiterer Detailprüfungen, Gespräche und Anhörungen, Recherchen sowie Berichterstattung. * Sie prüfen in Zusammenarbeit mit der Fachgebietsleitung und der Personalabteilung, inwieweit Einstellungen auch ohne vorliegende Sicherheitsüberprüfung erfolgen kann. * Außerdem bewerten und prüfen Sie aktuelle Sicherheitsvorfälle.
Qualifikationen:
* Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder zur / zum Fachangestellten für Bürokommunikation oder eine Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement, wenn diese bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber absolviert wurde * Alternativ haben Sie den Verwaltungslehrgang I erfolgreich abgeschlossen * Sie bringen außerdem die folgenden persönlichen Voraussetzungen mit: * Ein hohes Maß an Eigeninitiative, selbständiges Arbeiten sowie Verantwortungsbewusstsein * Ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen * Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke Für die Arbeit bei IT.Niedersachsen ist es notwendig, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Mit Blick auf die Aufgabe ist eine Sicherheitsüberprüfung nach den Regelungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erforderlich. Eine Betrauung mit der ausgeschriebenen Tätigkeit kann nur erfolgen, wenn nach der Überprüfung keine Bedenken bestehen.

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Land Niedersachsen IT.Niedersachsen Landesbetrieb
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