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Sachbearbeitung Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Aktualität: 12.11.2024
Anzeigeninhalt:
12.11.2024, Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Sachbearbeitung Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Aufgaben:
· Beratung, Anleitung und fachliche Begleitung von Trägern der Jugendhilfe bei der Umsetzung von Leistungen gemäß §§ 11 bis 13a SGB VIII
· Prüfung der Umsetzung von Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit unter Maßgabe der gesetzlichen Grundlagen, der aktuellen Jugendhilfeplanung und der konzeptionellen Zielvorgaben
· Planung, Organisation und konzeptionelle Weiterentwicklung im Leistungsbereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
· Zuarbeiten zu Beschlussvorlagen und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen
· Umsetzung von Fortbildungen, Facharbeitskreisen und Netzwerken für Fachkräfte und Träger im Leistungsbereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
· Evaluation und Dokumentation von Maßnahmen im Leistungsbereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Qualifikationen:
· Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung
Diplompädagogen mit nachgewiesenen Fähigkeiten wie Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und fundierter Berufserfahrung in mehreren Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik von mindestens 3 Jahren
Unter Beibringung entsprechender Nachweise:
Erziehungswissenschaftler oder Kindheitspädagogen (m/w/d), die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten von Sozialarbeitern oder Sozialpädagogen (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung ausüben
· Kenntnisse kommunaler Strukturen erforderlich
· PKW-Führerschein wünschenswert
· mehrjährige Berufserfahrung von mind. 2 Jahren wünschenswert
· Gesprächsführungskompetenzen sowie Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
· Organisations-, Kooperations- sowie Überzeugungsfähigkeiten
Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG beizubringen.
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Sachbearbeitung Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
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