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Sachbearbeitung Grundsicherung und Asyl
STADT SEELZE
Seelze (DE)
Aktualität: 24.04.2024

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24.04.2024, STADT SEELZE
Seelze (DE)
Sachbearbeitung Grundsicherung und Asyl
- das Bearbeiten von Anträgen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) - das Fertigen von Bewilligungs-, Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden - das Bearbeiten von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - die Zahlbarmachung von Leistungen und das Bearbeiten von Widersprüchen.
Einstellungsvoraussetzung ist die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit Angestelltenlehrgang II bzw. die Qualifikation für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung »Allgemeine Dienste«. Alternativ ist eine Bewerbung als Verwaltungsfachangestellte/r bei einer Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht (mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird) ebenfalls möglich. Darüber hinaus wird eine hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie eine hohe Frustrationstoleranz erwartet.

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