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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Landesjugendhilfeausschuss und Jugendhilfeplanung
Land Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Halle (Saale) (DE)
Aktualität: 24.10.2024
Anzeigeninhalt:
24.10.2024, Land Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Halle (Saale) (DE)
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Landesjugendhilfeausschuss und Jugendhilfeplanung
Aufgaben:
Geschäftsstelle des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) und seiner Unterausschüsse
- Organisation des Benennungsverfahrens der Mitglieder des LJHA zu Beginn und während der Amtsperiode des LJHA in Abstimmung mit der obersten Landesjugendbehörde und Beratung der Mitglieder
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen des LJHA und seiner Unterausschüsse inkl. Protokollführung - sowohl in Präsenz als auch digital, einschließlich Vorbereitung und Durchführung digitaler Abstimmungen und Wahlen
- Führen von Abstimmungsgesprächen mit allen Fachbereichen der Verwaltung zur Umsetzung der Beschlüsse des LJHA und der Unterausschüsse
- Aufbereitung von Zuarbeiten zu beschlussreifen Vorlagen
- Überwachung von Terminsetzung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden
- Organisation der Zusammenarbeit zwischen dem LJHA und seinen Unterausschüssen
- Pflege des Internetauftrittes des LJHA
- Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln: Zahlung von Sitzungsgeldern und Erstattung von Auslagen der Ausschussmitglieder
- Organisation und Verwaltung der Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Führung der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen und junge Frauen (LAG)
Jugendhilfeplanung
- Jugendhilfeplanung auf Landesebene (§ 80 SGB VIII)
- Fachliche Begleitung der jeweiligen Teilplanungen
- Koordinierung der Planungsprozesse in Umsetzung der Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA)
- Erstellung Planungsdesign in Kooperation mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung des LJHA
- Durchführung des Vergabeprozesses und der Beauftragung Externer im Zusammenwirken mit der Vergabestelle des LVwA und dem LJHA sowie dazugehörige Auszahlungen von Haushaltsmitteln
- Beratung und Qualifizierung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 85 Abs. 2 SGB VIII)
- Durchführung Arbeitskreis für die Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner der Landkreise und kreisfreien Städte
- Einzelfallberatung für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Entwicklung von Fortbildungsangeboten, Akquise geeigneter Referentinnen und Referenten, Begleitung und Auswertung der Veranstaltungen
Qualifikationen:
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium/Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) in der Fachrichtung Soziale Arbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung mit Inhalten der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie verfügen darüber hinaus über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Der sichere Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (Outlook, Word, Excel) ist für Sie selbstverständlich.
Darüber hinaus verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- hohes Maß an Selbstständigkeit und Entscheidungsfähigkeit
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
Standorte
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