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Sachbearbeiter Pharma & Healthcare, Luftfracht Export (m/w/d)
DSV Solutions Overhead GmbH
Weiterstadt (DE)
Aktualität: 30.10.2024
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30.10.2024, DSV Solutions Overhead GmbH
Weiterstadt (DE)
Sachbearbeiter Pharma & Healthcare, Luftfracht Export (m/w/d)
Aufgaben:
In diesem Team bist du mit deinen neuen Kolleginnen verantwortlich für die Frachtabwicklung und Betreuung im Tagesgeschäft eines regionalen Großkunden im Bereich Medizintechnik / Diagnostik verantwortlich und trägst mit deiner Tatkraft zum Erfolg der Partnerschaft mit unserem Kunden bei.*
- Operative Abwicklung von Luftfrachtsendungen
- Erstellung von Fracht- und Transportdokumenten
- Zollabwicklung von Luftfracht Export Sendungen (ATLAS Anmeldungen)
- Termingerechte Abfertigung und Disposition
- Ratenermittlung im Tagesgeschäft
- Proaktives Handeln bei eventuellen Verzögerungen in der Lieferkette
- Kommunikation mit Kunden, Carrier und Subunternehmer
- Korrespondenz in englischer Sprache mit unserem globalen Netzwerk
- Überprüfung der KPI's und Event Management Pflege
- GDP-Kenntnisse wünschenswert
- Abwicklung von Gefahrgutsendungen
Qualifikationen:
- Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung in der Spedition oder vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung im speditionellen Bereich, Kenntnisse in der Luftfracht wünschenswert
- Souveräner Umgang mit den Office-Standardprogrammen
- Anwendungserfahrung im TMS CargoWise One wünschenswert
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Sicheres Auftreten und Telefonverhalten sowie starkes Engagement
- Kommunikationsstärke sowie Service- und Kundenorientierung
- Sicheres Zeitmanagement und Flexibilität
- Selbstständigkeit, Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Schichtarbeit mit entsprechender Vergütung
- IATA DGR Schulung PK6 oder PK4 Schulung wünschenswert
- Erfahrung in der Abfertigung von Pharmasendungen wünschenswert
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG
- Gültige Schulung gemäß den Vorgaben aus (D)VO EU 2015/1998 Kapitel 11.2 (11.2.5 bzw. 11.2.3.9 oder 11.2.7) notwendig. Bezüglich Gültigkeit der Schulung ist auf die Regelung nach (D)VO EU 2015/1998 Kapitel 11.4.3 a) (Verfall der Schulungsgültigkeit) hinzuweisen.
- Bei nicht vorliegen, verpflichtende Bereitschaft zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung so wie der entsprechenden Schulung. Dabei müssen die Vorgaben nach (D)VO EU 2015/1998 Kapitel 11.1 insb. 11.1.7 erfüllt werden.
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