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Sachbearbeiter*in (w/m/d) für die Verwaltung im Fachbereich Planung
Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Aktualität: 08.06.2024

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08.06.2024, Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Sachbearbeiter*in (w/m/d) für die Verwaltung im Fachbereich Planung
Aufgaben:
Vorstellungsgespräch In regelmäßigen Abstanden Durchführung der Bauleitverfahren (Bebauungspläne, Bebauungsplanänderungen, Flächennutzungsplanänderungen) nach Baugesetzbuch (BauGB), amtliche Bekanntmachungen, Bürgerbeteiligungen, öffentliche Auslegungen, Beteiligungen der Fachdienststellen und Träger öffentlicher Belange, Bürgerauskünfte Organisation, Durchführung, Moderation und Protokollierung von öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB Ausarbeitung städtebaulicher Verträge nach BauGB Ausarbeitung von Verträgen mit Auftragnehmern nach den Vorschriften der Vergabeordnung und der HOAI Erteilen von Vorkaufsrechtverzichtserklärungen nach BauGB Sitzungsdienst im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt (wechselseitig im Team) Betreuung des Internetauftritts des Fachbereichs Planung Ausarbeitung von Satzungen nach Maßgabe des BauGB und des LVwG Die Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßigen Terminen auch außerhalb der Regelarbeitszeit (in den Abendstunden und ggf. an Wochenenden) wird vorausgesetzt. Gleiches gilt für die Bereitschaft zur Teilnahme an über youtube gestreamten Sitzungen. (https://www.norderstedt.de/jobs)
Qualifikationen:
Die beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder Beamt*innen in der Laufbahngruppe 1, zweites Aufstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die sich bereits in der Besoldungsgruppe A 9 SHBesG befinden und den Nachweis der breiten Verwendung im Sinne von § 27 Abs. 1 ALVO erbringen (mindestens zwei sich voneinander unterscheidende Dienstposten für die Dauer von 2 Jahren) und die Bereitschaft haben, den Bewährungsaufstieg gemäß § 27 ALVO zu absolvieren oder Die abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II oder Die abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten, mit der Bereitschaft zum Ablegen der Angestelltenprüfung II und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Verwaltung, oder dem Vorliegen des Befreiungstatbestands von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach § 29 a Abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA oder Die abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter mit erfolgreich absolvierter Weiterqualifizierung als Fachwirtin (z.B. Fachwirt Recht) oder vergleichbare Ausbildung und Weiterqualifizierung Gute Kenntnisse der Verwaltungsorganisation und von Verwaltungsabläufen Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht, der Landesbauordnung, des Landesverwaltungsgesetzes und der Gemeindeordnung bzw. die Bereitschaft, sich in die Materie und zum Teil in Rechtsvorgänge einzuarbeiten Selbstständige, systematische und ganzheitliche Arbeitsweise Gutes Organisationsvermögen Verantwortungsbewusstes und zielstrebiges Handeln Eigeninitiative und aktives Abstimmungsverhalten Kooperatives Verhalten / Teamfähigkeit Kommunikative Kompetenz / kundenorientiertes Verhalten

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