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Referentin / Referent Feuerwehr (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Abteilung V
Kiel (DE)
Aktualität: 25.09.2024
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25.09.2024, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Abteilung V
Kiel (DE)
Referentin / Referent Feuerwehr (m/w/d)
Aufgaben:
- Sie leiten das Teilreferat #Vorbeugender Brandschutz# im Referat K 5 im Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel und üben die Fachaufsicht im Vorbeugenden Brandschutz in den Liegenschaften der Bundeswehr im Zuständigkeitsbereich des Kompetenzzentrums aus.
- Sie beraten die Referatsleitung bei der Überwachung und Steuerung im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Vorbeugenden Brandschutzes.
- Sie nehmen Aufgaben im Rahmen der hochkomplexen Fachberatungen, von Stellungnahmen und Abstimmungen zum Vorbeugenden Brandschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich wahr.
- Sie nehmen als Expertin / Experte an Brandverhütungsschauen bei der Begehung und Bewertung von hochkomplexen Sonderbauten teil.
- Sie überwachen, koordinieren und steuern die Einhaltung von ganzheitlichen und schutzzielorientierten Vorgaben auf dem Gebiet des Vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen der Umsetzung von hochkomplexen Brandschutzkonzepten und Bauunterlagen.
- Sie unterstützen beim Erstellen von Vorgaben auf dem Gebiet des Vorbeugenden Brandschutzes im Infrastrukturverfahren und stimmen diese mit bundeswehrinternen und externen Dienststellen im Zuständigkeitsbereich ab.
Qualifikationen:
- Sie verfügen über einen erfolgreich abgeschlossenen technischen Master- oder Universitätsdiplomstudiengang sowie eine abgeschlossene Ausbildung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnbefähigung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu NRW). ODER Sie sind Beamtin bzw. Beamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen mit einem Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung.
- Sie können mindestens 2 Jahre und 6 Monate hauptberuflicher Tätigkeiten im höheren feuerwehrtechnischen bzw. im vergleichbar höheren feuerwehrtechnischen Dienst der Länder oder Kommunen nachweisen.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung teilzunehmen.
- Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen.
- Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü 1 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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