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Psychologe/Psychologin (m/w/d)
Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Aktualität: 19.10.2024
Anzeigeninhalt:
19.10.2024, Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Psychologe/Psychologin (m/w/d)
Aufgaben:
- psychologische Beratung und Betreuung in Krisensituationen für Kinder und Jugendliche
- besondere psychologische Zuwendung und Begleitung im Sinne einer Einzelfallbetreuung, vor allem für Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Vernachlässigung, körperlicher/psychischer Gewalt oder von sexuellem Missbrauch sind
- Einleitung erster organisatorischer Schritte bei Suizidalität und schweren psychischen Störungen
- Zusammenarbeit mit den Sozialpädagogen/-innen, pädagogischen Fachkräften des Kinder- und Jugendnotdienstes und allen am Fall Beteiligten
- Durchführung regelmäßiger therapeutischer Gruppen- und Einzelangebote
- fallbezogene Kommunikation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, ambulanten Ärzten und Therapeuten, sowie Begleitung der Kinder und Jugendlichen zu Terminen/Helferkonferenzen auch außerhalb der Einrichtung
- Fallverantwortung im Hinblick auf die psychologische Betreuung jedes in Obhut genommenen Kindes/Jugendlichen
- psychologische Betreuung für unbegleitete ausländische Minderjährige (uaM), welche auf Grund ihrer Erlebnisse und Fluchterfahrung traumatisiert sind (mit Unterstützung von Dolmetschern)
- Zuarbeiten für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu psychologisch/therapeutischen Bedarfen für Anschlusshilfen, das Familiengericht und zur Beantragung von Fachleistungsstunden
- Elterngespräche mit dem Ziel, das Verständnis für die Problematik der Kinder und Jugendlichen zu erweitern
- Einberufung von Hausteamberatungen in Absprache mit dem Beratungsdienst der Einrichtung zu Beobachtungen oder Bedarfslagen innerhalb der psychologischen Fallverantwortung
- Hilfe und Unterstützung in den Betreuungs- und Beratungsdiensten
- Prävention zur Vermeidung von Inobhutnahmen durch Krisenberatungen im Vorfeld einer möglichen Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
- Mitwirkung an Schutzkonzepten der Einrichtung
Qualifikationen:
- abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, Diplom (Uni), Magister (Uni) oder Master (FH und Uni) als Psychologe/Psychologin
- eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung)
- Nachweis über den Impfstatus zur Masernschutzimpfung bzw. die Immunität nach § 20 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung)
- Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung)
- umfassende Kenntnisse und therapeutische Verfahren und Methoden der Kurzzeitkrisenintervention
- umfangreiche und vertiefte Fachkenntnisse über Struktur und Dynamik von Krisen-Konfliktsituationen im Zusammenhang mit Gewalt, sexuellem Missbrauch, Dissozialität, sozialpsychische und entwicklungspsychische Kenntnisse
- Grundkenntnisse gemäß § 42 SGB VIII
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Übernahme von Tagdiensten
Standorte
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