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Musikschullehrer*in für das Fach Klarinette
Stadtverwaltung Lüdenscheid
Lüdenscheid (DE)
Aktualität: 15.11.2024
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15.11.2024, Stadtverwaltung Lüdenscheid
Lüdenscheid (DE)
Musikschullehrer*in für das Fach Klarinette
Aufgaben:
- Sie geben Instrumentalunterricht für Klarinette in jeglichen Unterrichtsformen, Alters- und Stufenklassen (Schwerpunkt Böhmsystem, aber auch Kenntnisse in deutscher Griffweise).
- Sie geben Unterricht innerhalb des Bildungsprogramms JeKits NRW.
- Sie geben Unterricht in Bläserklassen.
- Sie wirken bei der Mitentwicklung von Musikkonzepten für Kooperationspartnerschaften mit.
- Sie bereiten die Schülerinnen und Schüler auf Konzerte und Wettbewerbe vor.
- Sie bereiten die Unterrichtsstunden methodisch vor und bearbeiten diese nach.
- Sie planen Auftritte und Konzerte der Schüler*innen und nehmen an diesen teil.
- Sie führen Beratungsgespräche mit Schüler*innen und deren Elternteilen.
- Sie erstellen Stundenpläne und Schülerbeurteilungen.
- Sie wirken bei Veranstaltungen des öffentlichen Lebens mit und nehmen an diversen Konferenzen und Arbeitsgruppen im Musikschulleben teil.
- Sie arbeiten fachübergreifend mit Kolleg*innen zusammen.
Qualifikationen:
- Sie verfügen im Fach Klarinette über einen Abschluss an einer staatlichen Hochschule für Musik als Diplom-Musikschullehrer*in oder
- Sie haben nach einem achtsemestrigen Studium an einer Musikhochschule oder einer Musikakademie (vorzugsweise Abschluss: Bachelor of Music mit dem Schwerpunkt Pädagogik) die künstlerische Reifeprüfung bzw. die künstlerische Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt oder
- Sie verfügen über einen gleichwertigen Abschluss oder
- Sie werden Ihren Abschluss oder Ihr Studium nach den oben genannten Schwerpunkten bis zum Dienstantritt abgeschlossen haben und
- Sie verfügen mindestens über Sprachkenntnisse in deutscher Sprache auf dem Niveau B2.
- Sie sind in der Lage, einen schülerzentrierten, methodisch-kreativen und lebendigen Unterricht nach zeitgemäßen Konzepten vom Anfänger bis zur Oberstufe und zur Studienvorbereitung zu gestalten.
- Sie begeistern sich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
- Sie verfolgen eine aktive, selbständige Mitarbeit bei Inhalten hinsichtlich der Musikschulentwicklung.
- Sie engagieren sich mit künstlerisch-pädagogischer Arbeit in der Kommune.
- Sie zeigen Bereitschaft, den Unterricht in Kooperationen mit anderen Bildungsträgern zu gestalten und durchzuführen.
- Sie sind teamfähig und belastbar.
- Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B und haben die Bereitschaft, das private Fahrzeug für dienstliche Zwecke einzusetzen. Die Erstattung der Kilometerentschädigung erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz.
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