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Leitung einer Tagespflege mit MAKS-Zertifizierung
Helpona Pflege GmbH
Gemmrigheim (DE)
Aktualität: 22.11.2024

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22.11.2024, Helpona Pflege GmbH
Gemmrigheim (DE)
Leitung einer Tagespflege mit MAKS-Zertifizierung
Aufgaben:
Leitung einer Tagespflege mit MAKS-Zertifizierung Die Pflegedienstleitung in der Tagespflege trägt die Gesamtverantwortung für den laufenden Betrieb der Einrichtung und ist disziplinarischer Vorgesetzter aller in der Pflege und sozialen Betreuung tätigen Mitarbeiter/innen. Die Pflegedienstleitung ist verantwortlich für eine wirtschaftliche Betriebsführung in der Tagespflege. - für Akquisition und volle Auslastung der Belegung - Verantwortlich für Planung, Entwicklung, Koordination und Kontrolle von Arbeitsabläufen im gesamten Pflege- und Betreuungsbereich - MDK-Prüfungen unter Beisein der Abteilungsleitung und/ oder des Pflegemanagements Mitverantwortlich für die Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und dem MDK - Fortschreibung des Pflege- und Betreuungskonzeptes der Einrichtung - Koordinierung der Tätigkeiten in der Tagespflege - Leitung von Besprechungen und regelmäßigen Absprachen sowie Weiterleitung von Informationen aus dem Pflege- und Betreuungsbereich - Mitarbeit bei der Erstellung der jährlichen Haushaltpläne, Überwachung der Entwicklung der Kosten im Pflege- und Betreuungsbereich - Einhaltung der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes und der Hygiene - Mitverantwortlich für die konzeptionelle Arbeit bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Angebotes Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit der Geschäftsleitung - Integration der Einrichtung in das Gemeinwesen Klientenbezogene Aufgaben - Entscheidung über die Aufnahmen von Tagespflegegästen - Erstgespräche mit Angehörigen, Bewerber/innen sowie Vertragsabschlüsse - Erarbeitung, Aktualisierung und Umsetzung eines Einrichtungskonzeptes unter Berücksichtigung der ganzheitlichen Betreuung und Pflege der Tagespflegegäste und des Leitbildes - Kontrolle von Pflegedokumentation und Pflegeplanung und Betreuungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Team der Einrichtung, den Angehörigen , Ärzten und Ärztinnen und auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen - regelmäßige Beratung und Information von Tagespflegegästen und ihren Angehörigen im Hinblick auf die Pflege (pflegerische Risiken) und Betreuung sowie Beratung zu pflegerischen Angeboten und deren Finanzierung - Organisation, Wahrnehmung und Verantwortung für die Qualität der Pflege entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, ungeachtet der persönlichen Verantwortung der Pflegekräfte in der Einrichtung - Bearbeitung von Beschwerden von Tagespflegegästen bzw. von deren Angehörigen, Weiterleitung an die Abteilungsleitung falls eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist Sorge tragen für eine Atmosphäre in der Einrichtung, die sowohl die individuelle Entfaltung als auch soziale Kontakte der Gäste ermöglicht und das Leitbild des Trägers widerspiegelt - Zusammenarbeit mit Angehörigen, rechtlichen Vertreter/innen und ehrenamtlichen Helfer/innen Personalbezogene Aufgaben - Weisungsberechtigt gegenüber allen Pflege- und Betreuungsmitarbeiter/innen - Letzt verantwortlich für die Fachaufsicht aller an der Pflege und Betreuung beteiligten Mitarbeiter/innen - Mitwirkung bei Personalentscheidungen (Einstellungen, Kündigungen, Disziplinarmaßnahmen) in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung - Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung des Konzeptes für interne und externe Fort- und Weiterbildungen für den Pflege- und Betreuungsbereich - sorgfältige Einarbeitung neuer Mitarbeiter in allen Bereichen - Zuarbeit zu Beurteilungen und Mitarbeit bei Zeugnissen für Mitarbeiter/innen und Praktikanten/innen im Pflege- und Betreuungsbereich - Erstellen von Dienstplänen nach gesetzlichen Bestimmungen - Sicherstellung transparenter Entscheidungen und Abläufe in der Einrichtung, insbesondere mittels Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen mit den unmittelbar nachgeordneten Mitarbeiter/innen - Überwachung und Einhaltung von Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Unfallverhütungsvorschriften und hygienischen Vorschriften - Durchführung von Belehrungen zu diesen Vorschriften Informationspflicht / Kommunikationsbild - Die Pflegedienstleitung ist Ansprechpartner für Mitarbeiter/innen, Tagespflegegäste, Angehörige, Therapeuten und Ärzte im Rahmen des Aufgabenfeldes. - Es besteht eine Informationspflicht gegenüber (trägerspezifisch) - Mitwirkung in 2025 bei dem vollständigen Genehmigungsverfahren der Einrichtung - Einlern- und Vorbereitungsphase im Stammhaus 2025
Qualifikationen:
Fürerschein: Fahrerlaubnis Klasse B(wünschenswert) Soft-Skills: Führungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kundenorientierung, Organisationsfähigkeit, Zielstrebigkeit/Ergebnisorientierung - Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester/Krankenpfleger, Altenpfleger/in, Kinderkrankenschwester oder -pfleger entsprechend der gesetzlichen Bestimmung in der jeweils gültigen Fassung - Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktion mindestens für 460 Stunden - Mindestens 3 jährige Berufserfahrung als Pflegedienstleitung in vergleichbarer Position - Weitere Vorgaben lt. Träger Erwartungen an die Persönlichkeit des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin

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