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Inobhutnahmestellen im eigenen Wohnraum
Gemein.Gesell. f. KJH des ASB mbH
Aktualität: 06.09.2024

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06.09.2024, Gemein.Gesell. f. KJH des ASB mbH
Inobhutnahmestellen im eigenen Wohnraum
Aufgaben:
Sprechen dich diese Gedanken an? Wir suchen deine wertvollen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe und deinen großen Wissensschatz für ein neues innovatives Betreuungsangebot. Unser Konzept für eine Inobhutnahmestelle bei dir zu Hause könnte genau das Richtige sein. Worum geht es? Nicht für alle Kinder in einer Ausnahmesituation ist eine Unterbringung in unserem Notdienst geeignet. Es gibt Kinder, denen nur eine familienanaloge Form der Betreuung echte Geborgenheit und Sicherheit bietet. Dein Haushalt wäre für das Kind ein wichtiger »Zwischenstopp« auf dem Weg zu einer guten und langfristigen Lösung. Mit Einfühlsamkeit, Respekt und hoher Fachlichkeit trägst du entscheidend dazu bei, gemeinsam mit dem Kind, der Familie, dem Jugendamt und anderen Fachkräften die nächsten Schritte zu klären. Es kann sein, dass ein Kind bei dir nur wenige Tage wohnt. Es ist aber auch möglich, dass sich der Aufenthalt über mehrere Monate erstreckt. Es kann passieren, dass von einem Tag zum anderen ein sehr kleines Kind Teil deines Alltags wird, ebenso könnte es ein Grundschulkind sein. Es wird Spontanität als Planbarkeit geben. Dabei bist du Teil unseres Erziehungsstellenverbundes und hast einen kompetenten Fachberater*in an deiner Seite.
Qualifikationen:
Starre Strukturen und Gleichförmigkeit sind nichts für dich. Du möchtest flexibel, eigenständig und abwechslungsreich arbeiten. Du suchst eine Herausforderung gleichsam für Gefühl und Verstand und denkst seit einiger Zeit darüber nach, etwas völlig Neues zu beginnen? - Abschluss als Sozialpädagoge bzw. Sozialpädagogin, Staatlich anerkannter Erzieherin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin, Heilerzieher*in - mehrjährige Berufserfahrung, wenn möglich in der Kinder- und Jugendhilfe - ausreichender Wohnraum mit einem (mind. 18qm) bis zwei (je 10 qm) freien Räumen - Wohnort in Rostock oder im Umland (max. 0,5 h Fahrtzeit nach Rostock) - Führerschein Klasse B - ausreichende Masern-Immunität - erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Inobhutnahmestellen im eigenen Wohnraum

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