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Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)
Oberlandesgericht Oldenburg
Oldenburg (Oldb) (DE)
Aktualität: 14.08.2024

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14.08.2024, Oberlandesgericht Oldenburg
Oldenburg (Oldb) (DE)
Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)
Aufgaben:
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Qualifikationen:
- vielseitige Fachkenntnisse, - hohe Leistungsbereitschaft, - Zuverlässigkeit, - gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, - Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst, - ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen, - häufig auch Einfühlungsvermögen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein. Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie 1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, Insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben, 2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben, 3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben 4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und 5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben. In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten. Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.

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