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Fallmanagement Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII
Kreisverwaltung Pinneberg
Elmshorn (DE)
Aktualität: 25.10.2024

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25.10.2024, Kreisverwaltung Pinneberg
Elmshorn (DE)
Fallmanagement Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII
Aufgaben:
- Bearbeitung von Anträgen für Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind im Rahmen der ambulanten, teilstationären oder stationären Eingliederungshilfe. Hierzu gehören u.a. - Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit - Prüfung und Bearbeitung von Fallabgaben und Fallübernahmen nach dem SGB VIII - Geltendmachung und Durchsetzung von Kostenheranziehung, Ersatzansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Kostenerstattungsansprüchen - Beratung des ASD in verwaltungsrechtlichen Fragen - Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Teamarbeit mit z.B. der regelmäßigen Teilnahme an Teambesprechungen sowie die Erarbeitung von allgemeinen Themen in Arbeitsgruppen, die Entwicklung von Leitfäden, die Abstimmung und Akzeptanz von Entscheidungen grundsätzlicher Bedeutung sowie die gemeinsame Verfolgung von Zielen - Auskunft und Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner - Prüfung von Trägern der freien Jugendhilfe im ambulanten Bereich
Qualifikationen:
- Die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung »Allgemeine Dienste« bzw. die Bereitschaft, den Aufstieg hierfür zu absolvieren oder ein Fachhochschulstudium (Diplom/Bachelor) der Verwaltungswissenschaften oder eine Ausbildung zum/*zur Verwaltungsfachangestellten mit 2. Angestelltenlehrgang oder eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten und die Bereitschaft den Angestelltenlehrgang zeitnah zu absolvieren alternativ ein Studium der Betriebswissenschaften, der Rechtswissenschaften oder eine Ausbildung zumr Sozialversicherungsfachangestellten und Weiterbildung zum Fachwirt, Fachangestellten für Arbeitsförderung und Weiterbildung zum Fachwirt, Rechtsanwaltsfachangestellten und Weiterbildung zum Fachwirt, jeweils mit Erfahrung in der Sachbearbeitung / Rechtsanwendung im Bereich der Sozialgesetzbücher oder eine kaufmännische Ausbildung in Verbindung mit drei Jahren Berufserfahrung im Verfahrens- und Verwaltungsrecht des öffentlichen Dienst - idealerweise Kenntnisse im Bereich des SGB VIII und anderer Sozialgesetze sowie angrenzender Rechtsvorschriften, - sichere Anwendungen von weitergehenden gesetzlichen Vorschriften - Haushalts- und kassenrechtliche Kenntnisse - Bereitschaft zur Annahme neuer Verfahren und Aufgaben - Ausgeprägte Kompetenzen im Konfliktmanagement und kund*innenorientiertes Handeln - Engagement und Kooperationsbereitschaft im Team sowie mit internen und externen Gesprächspartner*innen und Trägern - Ein hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität sowie hohe Lernbereitschaft - Sicher Umgang mit gängigen EDV-Programmen (z.B. Office-Anwendungen) - Wünschenswert sind Kenntnisse im Fachverfahren Prosoz 14+

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