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Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)
Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Aktualität: 02.10.2024

Anzeigeninhalt:

02.10.2024, Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)
Aufgaben:
- eigenverantwortliche Durchführung der Hygieneüberwachung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und hygienerelevanten Normen mit Prüfung und Kontrolle von Wasserversorgungsanlagen (zentrale Wasserwerke, dezentrale kleine Wasserwerke, Kleinanlagen zur Eigenversorgung, mobile Versorgungsanlagen, Anlagen zur ständigen Wasserverteilung, Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung) und von Einrichtungen (Beckenbäder, Badegewässer, Kleinbadeteiche, Saunen, Sport- und Campinganlagen) sowie Entnahme von amtlichen Wasserproben - eigenverantwortliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen zu Fragen der Wasser- und Umwelthygiene sowie des Gesundheitsschutzes - Ortsbesichtigungen bei komplexeren Sachverhalten, Probenentnahmen und orientierende Messungen von raumklimatischen Faktoren wie Kohlenstoffdioxid, Luftfeuchte und Raumlufttemperatur; individuelle hygienisch-gesundheitliche Wertung der Situation, Beratung zu möglichen Ursachen und Aufzeigen von Lösungswegen z. B. bei Schimmelpilzbefall in Innenräumen - selbstständige Bearbeitung von Beschwerden auf dem Gebiet der Umwelthygiene bei lärm-, luft- und abfallbedingten Beeinträchtigungen (Ortsbesichtigungen, Wertung der Situation, Abstimmung mit Behörden, Abfassung von Stellungnahmen)
Qualifikationen:
- abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Fachkraft für Hygieneüberwachung, Hygieneinspektor/-in oder Gesundheitsaufseher/-in - Nachweis über den Impfstatus zur Masernschutzimpfung bzw. die Immunität nach § 20 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung) - eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) - Nachweis zur Grundschulung und Erlangung der Sachkunde "Trinkwasserprobenentnahme" - fundierte Fachkenntnisse auf den Gebieten des Infektionsschutzgesetztes, Mikrobiologie, Baurecht, Umweltrecht und Verwaltungsrecht - Kenntnisse hygienerelevanter Normen und technischer Regelwerke - selbstständige, eigenverantwortliche und dienstleistungsorientierte Arbeitsweise sowie Überzeugungsfähigkeit - Fahrerlaubnis Klasse B sowie Bereitschaft zur ggf. Nutzung des eigenen PKW (mit Wegstreckenentschädigung) - Teilnahme an langen Diensten bis 18 Uhr sowie ggf. Sonderdienste

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Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)

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