Informationen zur Anzeige:
Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII / SGB IX
Kreis Minden-Lübbecke Gebietskörperschaft
Minden, Westfalen (DE)
Aktualität: 24.12.2024
Anzeigeninhalt:
24.12.2024, Kreis Minden-Lübbecke Gebietskörperschaft
Minden, Westfalen (DE)
Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII / SGB IX
Über uns:
Der Kreis Minden-Lübbecke mit seinen rund 1.900 Mitarbeitenden versteht sich als moderne Dienstleistungsverwaltung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Menschen in den elf Städten und Gemeinden des Mühlenkreises. Als verlässlicher und familienfreundlicher Arbeitgeber bieten wir Ihnen vielseitige und abwechslungsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in den verschiedensten Tätigkeitsfeldern unserer Kreisverwaltung an.
Mitgestalten.
Aufgaben:
- Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII / SGB IX im Jugendamt
- Eingliederungshilfe für Menschen mit (drohender) Behinderung nach dem SGB VIII / SGB IX Antragsbearbeitung und Bescheiderteilung Hilfeplanung Kostenerstattungsangelegenheiten
Qualifikationen:
Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 oder Abschluss des Verwaltungslehrgangs II oder abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (mindestens Bachelor/Fachhochschule) Besonderheiten.
Wir bieten:
- Krisensicherer Arbeitsplatz mit interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben
- Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf u.a. durch geregelte und flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit von Homeoffice + Umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Kostenfreie Parkplätze für Mitarbeitende direkt vor dem Gebäude
- Behördeneigene Kantine mit abwechslungsreichem Angebot
- Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit umfangreichem Sportkursangebot
Unser Kontakt:
Wir helfen weiter: Bewerbungsverfahren Sonja Schönbeck Personalsachbearbeiterin Personalamt 0571 807-21320 Stelleninhalte Susanne Sprick Arbeitsgruppenleitung Jugendamt 0571 807-24670
KREIS MINDEN-LÜBBECKE
Der Landrat
Personalamt
ONLINE BEWERBEN
Weitere Informationen:
Der Kreis Minden-Lübbecke möchte Frauen beruflich fördern.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Bewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen ist erwünscht.
Der Kreis Minden-Lübbecke schätzt die Vielfalt seiner Beschäftigten. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen von Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
Standorte
Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII / SGB IX
Drucken
Kreis Minden-Lübbecke Gebietskörperschaft
Minden, Westfalen (DE)