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Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Oberlandesgericht Oldenburg
Oldenburg (Oldb) (DE)
Aktualität: 14.08.2024

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14.08.2024, Oberlandesgericht Oldenburg
Oldenburg (Oldb) (DE)
Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Aufgaben:
Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für - die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht) - die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht) - die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt) - die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht) - die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht). Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen.
Qualifikationen:
- gerne Entscheidungen treffen, - über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen, - gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und - kontaktfähig und flexibel sind. Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie 1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, 2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und 3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.

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