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BESCHÄFTIGTE/R IM BÜRODIENST TEILZEIT 70% (w/m/d)
Polizeipräsidium Ravensburg Land BW
Weingarten, Württemberg (DE)
Aktualität: 14.12.2024
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14.12.2024, Polizeipräsidium Ravensburg Land BW
Weingarten, Württemberg (DE)
BESCHÄFTIGTE/R IM BÜRODIENST TEILZEIT 70% (w/m/d)
Aufgaben:
- den BAB-Streifendienst,
- die spezialisierte Verkehrsüberwachung,
- die Aufnahme von komplexen Verkehrsunfällen und
- die BAB-Fahndung
- V Allgemeine Sekretariatsaufgaben, unter anderem Terminkoordinierung, Vorgangsüberwachung, interner Postlauf, Korrespondenz
- V Schreibdienst
- V Aufgaben im Bereich Organisation und Logistik
- V Weitere Aufgaben auf Weisung
Qualifikationen:
- V Erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. (z.B. Bürokaufmann/frau, Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung)
- V Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
- V gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- V Kooperations- und Teamfähigkeit
- V Kommunikationsfähigkeit und Aufgeschlossenheit
- V Eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten
- V Organisationsgeschick
- V Zuverlässigkeit
Wir bieten:
- V Eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche sowie herausfordernde Tätigkeit
- V Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TV - L
- V Einen sicheren und interessanten Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen
- V Als Teil der Polizei Baden-Württemberg spannende Einblicke in die Polizeiarbeit
- V Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
- V Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW
- V Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- V Attraktive Angebote unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Unser Kontakt:
Zum Bewerberportal (https://bewerberportal.landbw.de/polizei_ext_dyn/bestimmungen.php?PP=PP_RV)
ANSPRECHPARTNER
Frau Wiedmann, Referat Personal, Tel.: 0751 / 803 - 1301
Herr Rogg, Verkehrspolizeiinspektion, Tel.: 0751 / 803 - 5400
Weitere Informationen:
Das Polizeipräsidium Ravensburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.
Vor einer Einstellung bei einer Polizeibehörde ist eine Abfrage der Personendaten in den polizeilichen Informationssystemen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (Zuverlässigkeitsüberprüfung) durchzuführen.
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