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Beamtinnen / Beamte (m/w/d) im zweiten Einstiegsamt
Landesamt für Finanzen Koblenz
Koblenz am Rhein (DE)
Aktualität: 04.12.2024

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04.12.2024, Landesamt für Finanzen Koblenz
Koblenz am Rhein (DE)
Beamtinnen / Beamte (m/w/d) im zweiten Einstiegsamt
Über uns:
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Zu unseren Aufgaben gehört u.a. die Festsetzung und Auszahlung der Besoldung und Versorgung der Beamten, die Entgeltzahlung der Beschäftigten sowie die Beihilfe für Versorgungsempfänger und Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz.
Aufgaben:

Für die Festsetzung und Auszahlung von Bezügen an die Bediensteten des Landes Rheinland-Pfalz am Dienstort Koblenz.

Qualifikationen:
  • ■ mit aktuellen Kenntnissen und Erfahrungen in der Rechtsanwendung und
  • ■ (in Kürze) abgeschlossener Laufbahnprüfung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) in der Fachrichtung »Verwaltung und Finanzen«.
  • Für das Verständnis und die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts sind eine gute Auffassungsgabe und ein gutes Rechtsverständnis unbedingt erforderlich.
  • Die Zahlung von Bezügen sind für die Bediensteten des Landes Rheinland-Pfalz von hoher Wichtigkeit. Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit zur Einhaltung des monatlichen Abrechnungstermins sollten für Sie daher selbstverständlich sein.
  • Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten gehören ebenfalls zu Ihren Eigenschaften.
  • Zur gegenseitigen Unterstützung im Bedarfsfall, aber auch bei Urlaubsabwesenheiten, sind Sie dennoch Teil eines Teams. Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung sollten Sie daher nicht abschrecken.
Wir bieten:
  • ■ Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 9 LBesG
  • ■ 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr
  • ■ Eine fachspezifische Einarbeitung in einem hierfür eingerichteten Ausbildungssachgebiet
  • ■ Flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • (Montag bis Donnerstag 06:00 - 19:00 Uhr, Freitag 06:00 - 16:00 Uhr)
  • ■ Eine freundliche Arbeitsatmosphäre grundsätzlich in Doppelbüros
  • ■ Ergonomische Arbeitsplatzausstattung am dienstlichen Arbeitsplatz mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen und zwei großen Bildschirmen
  • ■ Alternierende Telearbeitsplätze, bei welchen die Hard- und Software von uns bereitgestellt wird
  • ■ Kostenlose Parkplätze für Autos, Motorräder und Fahrräder in unserer Tiefgarage
  • ■ Eine familienfreundliche Personalpolitik und Kinderferienbetreuung während der Schulferien
  • ■ Ein umfangreiches Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit der Telearbeit, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber«.
Unser Kontakt:
Landesamt für Finanzen Personalreferat LfF 11a Hoevelstr. 10 56073 Koblenz Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Engelmann (0261/4933-37316), Frau Conen (0261/4933-37310) und Herr Schmidt (0261/4933-37311) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet. Unsere Datenschutzerklärung zu dem Umgang mit den im Rahmen des Bewerberauswahlverfahrens erhobenen Daten finden Sie auf unserer Homepage https://lff-rlp.de (https://lff-rlp.de) unter der Rubrik Service >Datenschutz. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs.1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

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