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BAMF-2024-003 mehrere Sachbearbeitende im Dublin-Verfahren (w/m/d)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
Aktualität: 08.11.2024

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08.11.2024, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
BAMF-2024-003 mehrere Sachbearbeitende im Dublin-Verfahren (w/m/d)
Aufgaben:
- Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter sind Sie für die Bearbeitung von Dublin-Verfahren zuständig. Hierbei prüfen Sie eingehende Akten bezüglich der Einleitung eines Dublin-Verfahrens wie z.B. schriftliche Asylbegehren, Anhörungsprotokolle oder identifizierende Unterlagen - Darüber hinaus prüfen Sie den zu ermittelnden Sachverhalt hinsichtlich der Zuständigkeit eines anderen Staates (Dublin III-Verordnung) anhand von Beweisen und Indizien. Bei Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates stellen Sie bei diesem, vorwiegend in englischer Sprache, Übernahmeersuchen und erstellen Dublin-, Aufhebungs- sowie Schutzberechtigtenbescheide - Sie bearbeiten Haft- und Aufgriffsverfahren mit Dublinbezug sowie den Schriftverkehr mit den Mitgliedstaaten - Zudem arbeiten Sie eng mit den Prozessreferentinnen und Prozessreferenten zusammen, sollten Dublin-Verfahren gerichtsanhängig sein - Sie wickeln außerdem den Schriftverkehr mit anderen Behörden, Organisationen, Rechtsbeiständen und sämtlichen weiteren Verfahrensbeteiligten ab
Qualifikationen:
Soft-Skills: Sorgfalt/Genauigkeit, Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit - Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau, der Fachrichtungen öffentliche Verwaltung, Public Management, Verwaltungs-, Rechts- oder Politikwissenschaften, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften. Bevorzugt werden hierbei die Abschlüsse der öffentlichen Verwaltung, Public Management, Verwaltungs-, Rechts- oder Politikwissenschaften - Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen* - Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen - Förderlich sind nachgewiesene Erfahrungen mit asylrechtlichen Grundlagen (z.B. Art 16a GG, Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz, Dublin III-Verordnung, EURODAC II-Verordnung, Genfer Konvention) - Idealerweise haben Sie Nachweise über theoretische und angewandte Kenntnisse im einschlägigen Verwaltungsrecht - Ihre gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, auch in der englischen Sprache, bringen Sie in der alltäglichen internen und externen Kommunikation souverän ein. Ihre Englischkenntnisse können Sie idealerweise mit einem Zertifikat entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen nachweisen - Kooperations- und Teamfähigkeit sind für Sie selbstverständlich, weshalb Sie auch keine Konflikte scheuen und sich in herausfordernden Situationen einbringen und durchsetzen können - Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen

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