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Auszubildende*r zum/zur Hygienekontrolleur*in (m/w/d)
Kreisverwaltung Euskirchen
Euskirchen (DE)
Aktualität: 31.08.2024

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31.08.2024, Kreisverwaltung Euskirchen
Euskirchen (DE)
Auszubildende*r zum/zur Hygienekontrolleur*in (m/w/d)
Aufgaben:
Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Bereich des Gesundheitsschutzes. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf Überwachung, Aufklärung und Information unter anderem im Bereich des Infektionsschutzes, der Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen oder der Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene. Ergänzt wird das Aufgabengebiet unter anderem durch vielfältige weitere Gebiete wie zum Beispiel den umweltbezogenen Gesundheitsschutz oder die Beteiligung in Bau- und Bauleitplanung und im gesundheitlichen Städtebau. Die in der Regel dreijährige Berufsausbildung gliedert sich in einen praktischen Teil, der im Gesundheitsamt und externen Praxiseinsätzen absolviert wird und einen theoretischen Teil, der in mehreren Teilen an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen durchgeführt wird. Der größte Teil des Unterrichtes findet als Online-Live-Veranstaltung statt, ergänzt wird dieser durch Präsenzzeiten in Düsseldorf sowie an dezentralen Standorten.
Qualifikationen:
- Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Außendienst) - Mittlerer Schulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder - Hauptschulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannten Abschluss, in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsbildung oder - Erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung - Freundlicher Umgang mit Menschen - Lern- und Leistungsbereitschaft - Teamfähigkeit - Selbstständigkeit - Technische Versiertheit (wünschenswert) - Führerschein Klasse B (wünschenswert, spätestens bei Abschluss der Ausbildung bzw. Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis) Ein Nachweis gem. Masernschutzgesetzt (Impfschutz / Immunitätsnachweis) ist im Bewerbungsverfahren vorzulegen.

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