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Abteilungsleitung Straßenverkehr (m/w/d)
Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Aktualität: 20.11.2024
Anzeigeninhalt:
20.11.2024, Landeshauptstadt Dresden
Dresden (DE)
Abteilungsleitung Straßenverkehr (m/w/d)
Aufgaben:
- Leitung, Organisation und Koordinierung der Abteilung Straßenverkehr
- Verteilung, Kontrolle und Steuerung der der Abteilung übertragenen Aufgaben im Hinblick auf zeitliche und inhaltliche Aspekte
- Vertretung der Abteilung bei Ämtern, Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften sowie bei anderen öffentlichen Einrichtungen und in kommunalpolitischen Gremien; Kooperation mit anderen Organisationseinheiten und Dritten
- Wahrnehmung der Personalverantwortung sowie Gesamtverantwortung für die untergliederten Fachaufgaben in der Abteilung Straßenverkehr
- Fachaufgaben straßenverkehrsbehördlicher Angelegenheiten u. a.
Ermittlung und zusammenfassende Bewertung straßenverkehrsrechtlicher, verkehrstechnischer, straßenrechtlicher, verkehrsplanerischer, immissionsschutz-, verwaltungs- und vollzugsrechtlicher sowie bau- und veranstaltungstechnischer Belange mit dem Ziel der Abwendung von Gefahren für sämtliche Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr sowie der Schutz sonstiger Güter (z.B. Klima und Umwelt) unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs
- Fachübergreifende Aufgaben
- Optimierung der Abteilungsprozesse, Entwicklung und Einführung von digitalen Instrumenten und Qualitätsstandards zur Bearbeitung von Prozessen
- Mitarbeit und Leitung von stadtweiten bzw. externen Arbeitsgruppen
- Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Qualifikationen:
- abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, Diplom (Uni), Magister (Uni) oder Master (FH und Uni) in der Fachrichtung Verkehrsingenieurwesen oder Zweites juristisches Staatsexamen Rechtswissenschaft
- Fachkenntnisse im Verkehrs-, Verwaltungsrecht, Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), FGSV-Regelwerke, Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufs- und dreijährige Leitungserfahrung in größeren Struktureinheiten
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz
- persönliches Engagement, Führungskompetenz, selbstständiger und zielführender Arbeitsstil, Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsstärke, Entscheidungsfähigkeit
Standorte
Abteilungsleitung Straßenverkehr (m/w/d)
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