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Abteilungsleitung Abbau
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Geesthacht (DE)
Aktualität: 25.10.2024

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25.10.2024, Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Geesthacht (DE)
Abteilungsleitung Abbau
Aufgaben:
- Leitung der Abteilung Abbau - Festlegung und Kontrolle der Einhaltung der Rahmenvorgaben und Ziele für den Abbau kerntechnischer Einrichtungen - Sicherstellung und Koordinierung der Planung und Durchführung des Abbaus bzw. Zerlegung in Abstimmung mit den zuständigen Organisationseinheiten - Sicherstellung der Verfügbarkeit des für die Überwachung der Abbau- bzw. Zerlegemaßnahmen erforderlichen Personals und des Einsatzes der Werkzeuge und Geräte - Sicherstellung der Durchführung erforderlicher Prüfungen an den für den Abbau bzw. für die Zerlegung erforderlichen Einrichtungen und Werkzeugen - Festlegung von Vorgaben und Überwachung auf deren Einhaltung bezüglich aller Abbau- und Zerlegemaßnahmen einschließlich der Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Übergabe der abgebauten bzw. zerlegten Anlagenteile an die Abteilung Reststoffentsorgung - Vertretung der Abteilung bei Fachgesprächen sowie Aufsichtsbesuchen mit Sachverständigen und der Aufsichtsbehörde - Erstellung und Pflege der Arbeits- und Betriebsanweisungen sowie der Gefährdungsbeurteilungen - Erarbeitung von Verbesserungspotenzialen zur Darstellung und Dokumentation technischer Abläufe - Sicherstellung sämtlicher Prozesse im Rahmen des integrierten Managements (Qualitätsmanagement, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz) - Erstellung von Leistungsverzeichnissen und der dazugehörigen Kostenabschätzung für alle Liefer- und Dienstleistungen - Ausarbeitung und Überwachung von Terminplänen
Qualifikationen:
- erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches oder ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium (Dipl.-Ing. [Uni] oder M. Sc.) Fachrichtung Nukleartechnik, Kerntechnik, Nuklearchemie, Nuklearphysik oder vergleichbar - mehrjährige Berufserfahrung im Aufgabenbereich - idealerweise liegt eine Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung vor - Kenntnisse der einschlägigen Gesetzgebung, Richtlinien und Regularien (u. a. Atomgesetz [AtG], Strahlenschutzgesetz [StrlSchG], Strahlenschutzverordnung [StrlSchV], Entsorgungsverordnung [AtEV], kerntechnische Regelwerke [KTA]) - sehr gute Kenntnisse in der Beantragung und Abwicklung von atomrechtlichen Änderungsverfahren - sicherer Umgang mit und sehr gute Kenntnisse von erforderlichen gesetzlichen Regelwerken - sicherer Umgang mit gängiger Office-Software - analytisches Denkvermögen und strukturierte, zielorientierte Arbeitsweise - verbindliches und souveränes Auftreten, hohe Kommunikationsfähigkeit sowie Teamorientierung - wünschenswert ist Erfahrung in der Moderation von Gruppen

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