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2024-251-JBH Bildungsbegleiter: in (m/w/d) für das Projekt BvB
Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
Aktualität: 12.11.2024
Anzeigeninhalt:
12.11.2024, Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
2024-251-JBH Bildungsbegleiter: in (m/w/d) für das Projekt BvB
Aufgaben:
- Förder- und Qualifizierungsplanung gemäß Vorgaben der Verdingungsordnung
- Vorbereitung auf den ESA
- Anleitung
- Bewerbungstraining
- Betriebsakquise
- Erstellen und Fortschreiben der Qualifizierungs- und Förderplanung in Absprache mit den Teilnehmenden
Und den in der Berufsvorbereitung eingesetzten Mitarbeiter*innen
- Erstellung der LuV (Leistungs- und Verhaltensbeurteilung)
- Abstimmung der Inhalte der LuV mit dem Teilnehmenden (Inhalt, Zeitpunkt und Gesprächsteilnehmer sind zu
Dokumentieren und dem Teilnehmenden im Original auszuhändigen)
- Abstimmung des geplanten Qualifizierungs- und Förderverlaufs mit der zuständigen Beratungsfachkraft des jeweiligen Bedarfsträgers
- Zielvereinbarungen mit den Teilnehmenden treffen sowie die Qualifizierungs- und Förderverläufe kontrollieren und dokumentieren
- Sicherstellung von Zusammenwirken der verschiedenen Akteure im Qualifizierungs- und Förderverlauf
- Akquirieren von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Eine schnelle und passgenaue Zusammenführung der Teilnehmenden mit Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Bewerbungsbegleitung im Bedarfsfall
- Sicherstellung und Dokumentation des dauerhaften Eingliederungserfolges (z.B. durch Betreuung während der Probezeit)
- Sicherstellung beim Übergang des Teilnehmenden in nachfolgende Bildungsgänge, dass alle erforderlichen Informationen
An die künftig ausbildenden bzw. begleitenden Fachkräfte elektronisch übermittelt werden
Qualifikationen:
Berufs- oder Studienabschluss
- mindestens zweijährige Berufserfahrung, davon mindestens eine einjährige Erfahrung in der beruflichen sowie sozialen Eingliederung der Zielgruppe und eine einjährige betriebliche Erfahrung
O Es kann für den Einstieg im Einzelfall bei der »Bildungsbegleitung« von der einjährigen Erfahrung in der
Beruflichen sowie sozialen Eingliederung der Zielgruppe abgesehen werden, wenn diese Bildungsbegleitung
Über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen und davon mindestens 6 Monate Erfahrung
In der beruflichen sowie sozialen Eingliederung von Zielgruppen des Arbeitsmarktes nachweisen können
O Unabhängig davon gelten die Voraussetzungen als erfüllt, wenn die Tätigkeit der Bildungsbegleitung innerhalb
Der letzten 3 Jahre bereits für einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten in einer BvB ausgeübt wurde
O Berufserfahrung kann auch im Rahmen von berufsbezogenen Praktika mit einem regelmäßig wöchentlichen
Stundenumfang von »mindestens 15 Stunden mit der Zielgruppe«, außerhalb der Studien- und Ausbildungszeiten,
Erworben werden. Dies setzt keine Zahlung von Entgelt bzw. eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus.
Zeiten einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten aber nicht als Berufserfahrung.
Kenntnisse der Bildungslandschaft
- Kenntnisse der Anforderungen in den Berufen und am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Kommunikationsfähigkeit
- Sozialkompetenz
- Organisationskompetenz
- kundenorientiertes Verhalten
Standorte
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