Informationen zur Anzeige:
Bildungsbegleiter (m/w/d)
inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH
Schwäbisch Hall (DE)
Aktualität: 27.04.2024
Anzeigeninhalt:
27.04.2024, inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH
Schwäbisch Hall (DE)
Bildungsbegleiter (m/w/d)
- Sie begleiten unsere Teilnehmenden durch eine zielgerichtete Betreuung und Unterstützung auf ihrem Weg der Berufsorientierung, bei der Berufswahlentscheidung sowie bei der beruflichen Integration.
- Hierbei unterstützen Sie bei Bewerbungen, führen Bewerbungstrainings durch und akquirieren Praktikums- und/oder Ausbildungsstellen.
- Sie erstellen individuelle Förderpläne mit Zielvereinbarung, schreiben diese fort und übernehmen Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen.
- Sie übernehmen die Verantwortung für die Lehrgänge und gewährleisten das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure im Qualifizierungsverlauf und die Kooperation mit allen am Ausbildungsmarkt Beteiligten.
- Außerdem obliegen Ihnen die Organisation und die Durchführung von Informationsveranstaltungen.
- Die Unterstützung bei der Optimierung unserer Aus- und Weiterbildungsprozesse sowie bei der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung) rundet Ihren Verantwortungsbereich ab.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf - bevorzugt im pädagogischen Bereich - mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung, davon ein Jahr in der beruflichen sowie sozialen Eingliederung von jungen Menschen.
- Die Besonderheiten des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sind Ihnen vertraut und mit den Akteuren sind Sie bestenfalls bereits gut vernetzt.
- Ein routinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Medien ist für Sie selbstverständlich.
- Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch sicheres und empathisches Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie Kommunikationstalent und Teamfähigkeit aus.
- In Ihrem Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.
- Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.
Standorte