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Berufskraftfahrer im Personenverkehr (m/w/d) Ausbildung 2025
Reisedienst Bonte GmbH & Co. KG
Schwalmstadt (DE)
Aktualität: 01.10.2024
Anzeigeninhalt:
01.10.2024, Reisedienst Bonte GmbH & Co. KG
Schwalmstadt (DE)
Berufskraftfahrer im Personenverkehr (m/w/d) Ausbildung 2025
Aufgaben:
1. - 1. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
Kundenorientiertes Verhalten
Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
Betriebliche Planung und Logistik
Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
2. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
Den eigenen Betrieb repräsentieren
Nutzfahrzeuge pflegen und warten
Güter verladen
Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen
Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen
Antriebsstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen
Funktion der Bremsanlage überprüfen
Beförderungsablauf auftragsoptimiert gestalten
Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
Qualitätssichernde Maßnahmen
2. Ausbildungsjahr:
Routen und Touren in ausländische Zielgebiete planen und durchführen
KOM (Kraft-Omnibusse) im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen
Spezielle Güter transportieren
Elektronische Geräte einsetzen und bedienen
Ab 16 1/2 Jahren können die Auszubildenden die Fahrschule besuchen und die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE erwerben. Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird der Führerschein ausgehändigt. Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres für Beförderungen im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gültig.
Qualifikationen:
Fürerschein: Fahrerlaubnis Klasse B(wünschenswert)
Soft-Skills: Ganzheitliches Denken, Kundenorientierung, Leistungsbereitschaft, Lernbereitschaft, Belastbarkeit
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ab 17 1/2 Jahren können angehende Berufskraftfahrer/innen die Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D und DE besuchen. Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Führerschein ausgehändigt und kann im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses national eingesetzt werden. Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung gibt es keine Mindestaltervorschriften für Beförderungen im Güterkraftverkehr.
Wir erwarten einen guten Hauptschulabschluss
Führerschein Klasse B sollte bis Ausbildungsbeginn vorhanden sein.
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