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Friedrich-Schiller Universität Jena Land Thüringen
Beauftragte:r für Biologische Sicherheit 14.11.2024 Friedrich-Schiller Universität Jena Land Thüringen Jena (DE)
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Beauftragte:r für Biologische Sicherheit

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Friedrich-Schiller Universität Jena Land Thüringen
Jena (DE)

Informationen zur Anzeige:

Beauftragte:r für Biologische Sicherheit
Friedrich-Schiller Universität Jena Land Thüringen
Jena (DE)
Aktualität: 14.11.2024

Anzeigeninhalt:

14.11.2024, Friedrich-Schiller Universität Jena Land Thüringen
Jena (DE)
Beauftragte:r für Biologische Sicherheit
Aufgaben:
- Als Beauftragte:r für die Biologische Sicherheit sind Sie berechtigt und verpflichtet, die Sicherheit gentechnischer Arbeiten an der Universität Jena und dem Universitätsklinikum Jena zu überwachen. - Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören die regelmäßige Kontrolle der gentechnischen Anlagen, die Information über festgestellte Mängel an die Projektleitungen und den Betreiber sowie die regelmäßige Berichterstattung. - Sie überprüfen die Risikobewertungen gentechnischer Arbeiten. - Sie beraten Projektleitungen und Mitarbeitende sowie den Betreiber bei allen Fragen der biologischen Sicherheit im Labor, bei der Beschaffung von Laborgeräten sowie der Errichtung bzw. dem Umbau und der Instandhaltung von Laborbereichen. - Sie unterstützen die wissenschaftlichen Arbeitsgruppen bei der Erstellung von Anträgen nach GenTG sowie bei der Erarbeitung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen, Hygieneplänen und sonstigen Festlegungen für den sicheren Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen und anderen biologischen Arbeitsstoffen. - Sie wirken bei der Schulung der Mitarbeitenden im Hinblick auf die biologische Sicherheit mit.
Qualifikationen:
- Sie haben ein naturwissenschaftliches Hochschulstudium beziehungsweise der Medizin oder Tiermedizin mit Master, Diplom, Staatsexamen oder Promotion erfolgreich abgeschlossen und können eine mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik nachweisen. - Sie verfügen über gute Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften im Bereich der Biologischen Sicherheit nach Gentechnikrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere Biostoffverordnung und Infektionsschutzgesetz. - Zudem können Sie eine aktuelle Bescheinigung über den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach §28 GenTSV vorweisen. - Sie zeichnen sich durch eine verantwortungsbewusste, zuverlässige und vorausschauende Arbeitsweise aus und verfügen über hohe Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick. - Sie besitzen verhandlungssichere Deutschkenntnisse und sehr gute Englischkenntnisse. - Idealerweise verfügen Sie bereits über die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. signalisieren Ihre Bereitschaft zu einer entsprechenden Ausbildung. - Idealerweise verfügen Sie über mehrjährige Erfahrungen aus Ihrer Arbeit in mikrobiologischen oder virologischen Laboren (Sicherheitsstufe 2 oder höher) bzw. aus anderen Tätigkeiten mit Bezug zur biologischen Sicherheit.

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