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Baumanagerin ­­/­­ Baumanager (w/m/d) 17.06.2024 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sankt Augustin
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Informationen zur Anzeige:

Baumanagerin / Baumanager (w/m/d)
Sankt Augustin
Aktualität: 17.06.2024

Anzeigeninhalt:

17.06.2024, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sankt Augustin
Baumanagerin / Baumanager (w/m/d)
Ihre Aufgaben:
Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem kaufmännischen und technischen Objektmanagement sowie dem liegenschaftsoperativen Personal insbesondere Erfassung und Bewertung der Bauzustände sowie Planung von Bauunterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen Überwachung der Ausführung von vergebenen Baumaßnahmen (u. a. Funktion, Standard, Gestaltung, Termine, Kosten, Qualitäten) Bauprojekt im Bestand unter Berücksichtigung von Vorgaben zur Barrierefreiheit, Gebäudeenergieeffizienz und Nachhaltigkeit
Das bringen Sie mit:
Qualifikation: Abgeschlossenes Fach-​​/Hochschulstudium (Diplom/​Bachelor) bzw. Qualifikation nach dem DQR - Niveau 6 der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen Fachkompetenzen: Verständnis für bautechnische und wirtschaftliche Zusammenhänge Weiteres: Gründliche, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise Gutes Organisationsgeschick, Befähigung zum wirtschaftlichen Denken und Handeln Fähigkeit, sich in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten Gute Auffassungsgabe Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, gründlich und zielorientiert zu arbeiten Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, Kommunikationsfähigkeit Kunden-​/adressatenorientiertes Verhalten und zielorientiertes Verhandlungsgeschick Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kritikfähigkeit und Sozialkompetenz Gutes Urteilsvermögen verbunden mit der Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen Bereitschaft zur Teilnahme an teilweise mehrtägigen Schulungen und Dienstreisen Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zum selbstständigen Führen von Dienstfahrzeugen Eine Bewerbung setzt die Bereitschaft voraus, sich einer Überprüfung nach § 10 des Gesetzes über die Voraussetzung und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG) sowie einer Überprüfung seitens des Nutzers unterziehen zu lassen.

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