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Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow
Ausbildung zur Beamtin­­/­­zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d) 25.10.2024 Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow Wriezen (DE)
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Ausbildung zur Beamtin­­/­­zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)

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Ausbildung zur Beamtin/zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow
Wriezen (DE)
Aktualität: 25.10.2024

Anzeigeninhalt:

25.10.2024, Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow
Wriezen (DE)
Ausbildung zur Beamtin/zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
Aufgaben:
Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet an der Bildungsstätte für den Justizvollzug der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel statt. Die praktische Ausbildung beinhaltet den Einsatz in verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung von Gefangenen sowie die Begleitung von Behandlungsangeboten. Sie unterstützen die Inhaftierten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgabenstellungen und fördern deren Interessen und Fähigkeiten im Rahmen von Freizeitangeboten. Dadurch wirken Sie aktiv an der Reduzierung einer Rückfallgefahr mit. Zudem gewährleisten Sie die Sicherheit der Einrichtung durch Aufgaben wie Haftraumkontrollen, Überwachung von Besuchen und Begleitung von Gefangenen außerhalb.
Qualifikationen:
Soft-Skills: Sorgfalt/Genauigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Motivation / Leistungsbereitschaft Ausbildung zur Beamtin/zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d) Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige/r EU-Bürger/in sein oder die sonstigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllen, Die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, In geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, Mindestens 18 Jahre und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf höchstens 39 Jahre* alt sein, (für Angehörige der Bundeswehr gelten erweiterte Zeiträume) Die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) besitzen und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen, In einem Auswahlverfahren Ihre charakterliche und geistige Eignung für die angestrebte Laufbahn unter Beweis gestellt haben, In körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet sein**, Über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und Über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen oder diese bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erworben haben.

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