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PEWA Intensiv- und Beatmungspflege GmbH
Ausbildung 2025 ­­/­­ 01.10.2025 11.10.2024 PEWA Intensiv- und Beatmungspflege GmbH Hagen, Westfalen (DE)
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Ausbildung 2025 ­­/­­ 01.10.2025

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Ausbildung 2025 / 01.10.2025
PEWA Intensiv- und Beatmungspflege GmbH
Hagen, Westfalen (DE)
Aktualität: 11.10.2024

Anzeigeninhalt:

11.10.2024, PEWA Intensiv- und Beatmungspflege GmbH
Hagen, Westfalen (DE)
Ausbildung 2025 / 01.10.2025
Aufgaben:
Sie erwerben während der Ausbildung Kenntnisse und Kompetenzen in der Pflege von Menschen aller Altersgruppen, vom Neugeborenen bis zum alten Menschen in allen Pflegerischen Versorgungsbereichen (Krankenhaus, stationäre Langzeitpflege und Ambulante Pflege). Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt ein Vertiefungseinsatz in einem der genannten Pflegerischen Versorgungsbereiche. Während der praktischen Ausbildung durchlaufen Sie Einsätze in allen der genannten Versorgungsbereiche, außerdem noch in den Bereichen der Kinderkrankenpflege sowie Der psychiatrischen Pflege. Sie erwerben den Berufsabschluss »Pflegefachfrau« bzw. »Pflegefachmann«, mit dem Sie In allen pflegerischen Versorgungsbereichen tätig werden können. 1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, Durchführen, steuern und evaluieren. 2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten. 3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten. 4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen. 5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen Reflektieren und begründen. 1. Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege, 2. Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses, 3. Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen, 4. Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege, 5. Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen, 6. Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit Sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen, 7. Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere Im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, 8. Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen Und Katastrophensituationen, 9. Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung An der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen 10. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation, 11. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, Multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert Umzusetzen. Die praktische Ausbildung dient dazu, die im theoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen, zu erweitern und in der beruflichen Praxis anzuwenden.
Qualifikationen:
Soft-Skills: Einfühlungsvermögen, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Organisationsfähigkeit, Belastbarkeit Gesundheitliche und persönliche Eignung Abitur oder Fachoberschulreife, oder Guter Realschulabschluss, oder Eine andere gut abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, oder Eine erfolgreich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung, oder Eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B2 Sprachqualifikation mit Nachweis) Ein anerkanntes Schulabschlusszeugnis

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