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Arbeitsvermittler­­/­­-in (w/m/d) im Arbeitgeber-Service (Arbeitsort Ansbach) 17.11.2024 Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Nürnberg Ansbach, Mittelfranken (DE)
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Arbeitsvermittler­­/­­-in (w/m/d) im Arbeitgeber-Service (Arbeitsort Ansbach)

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Ansbach, Mittelfranken (DE)
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Arbeitsvermittler/-in (w/m/d) im Arbeitgeber-Service (Arbeitsort Ansbach)
Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Nürnberg
Ansbach, Mittelfranken (DE)
Aktualität: 17.11.2024

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17.11.2024, Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Nürnberg
Ansbach, Mittelfranken (DE)
Arbeitsvermittler/-in (w/m/d) im Arbeitgeber-Service (Arbeitsort Ansbach)
Aufgaben:
- Sie sind eigenverantwortlich für die Neuakquise von Arbeitgebern zuständig und pflegen bereits vorhandene Kontakte. Dabei arbeiten Sie Hand-in-Hand mit Ihren Kollegen aus dem bewerberorientierten Bereich zusammen und nutzen externe Netzwerkpartner, um für Ihre Arbeitgeber passendes Personal zu finden. - Dabei beraten Sie kleine und mittelständische Unternehmen hinsichtlich ihrer Außenwirkung, Eingliederungsleistungen und der Optimierung ihrer Personalplanung und -Entwicklung (z.B. Demografieanalyse, Auswertung von Personalstruktur und Bildungsbedarf). - Sie erarbeiten individuelle Besetzungsstrategien von Ausbildungs- und Arbeitsstellen und verstehen es, auf die verschiedenen Bedürfnisse Ihres Kundenstamms einzugehen. - Bei der Vermittlung von Personal gehen Sie verschiedene Wege und vertreten die BA z.B. auf Jobmessen und bei Job-Speed-Datings
Qualifikationen:
- einen (Fach-) Hochschulabschluss (idealerweise aus dem Umfeld Sozialversicherung, Verwaltung, Recht, Finanz- und Rechnungswesen oder Personalsachbearbeitung). - alternativ eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind, und außerdem die (fachgebundene) Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (idealerweise im kaufmännischen Bereich oder in den Bereichen Verwaltung, Sozialversicherung oder Recht). - HINWEIS: Aus arbeitsrechtlichen Gründen können gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch nie zuvor bei der Bundeagentur für Arbeit beschäftigt waren. - ein sicheres Auftreten und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Arbeitgeberkunden sowie Kooperations- und Netzwerkpartnern - eine positive Grundeinstellung gegenüber allen Menschen sowie eine hohe Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland - erste Vertriebserfahrung - hohe Kundenorientierung und Servicebereitschaft in verschiedenen Gesprächssituationen - Erfahrung in der Anwendung von Gesetzestexten sowie Grundkenntnisse der Rechtsgrundlagen im Sozialrecht (SGB III, SGB I und SGB X) sowie im Arbeitsrecht

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