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Amtsdirektor (m/w/d) des Amtes Niemegk 30.09.2024 Amt Niemegk Niemegk
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Amtsdirektor (m/w/d) des Amtes Niemegk
Niemegk
Aktualität: 30.09.2024

Anzeigeninhalt:

30.09.2024, Amt Niemegk
Niemegk
Amtsdirektor (m/w/d) des Amtes Niemegk
Aufgaben:
Gemäß § 138 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf ) ist der Amtsdirektor Hauptverwaltungsbeamter. Er trägt in dieser Funktion als gesetzlicher Vertreter des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden erhebliche öffentliche Verantwortung, insbesondere ist er auch der politisch gesamtverantwortliche Leiter der Gefahrenabwehr. Er muss in der Lage sein, die Beschlüsse des Amtsausschusses wie auch der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden fachlich und rechtlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Schließlich muss er befähigt sein, den laufenden Betrieb aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden zielgerichtet zu organisieren, die Bediensteten fachlich anzuweisen und die Funktion als Dienstvorgesetzter auszufüllen. Wahrnehmung der durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben Wahrnehmung der durch den Amtssauschuss und die Gemeindevertretungen per Beschluss übertragenen Aufgaben Führung der laufenden Geschäfte aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden Führung der Bediensteten des Amtes, der amtsangehörigen Gemeinden und der Freiwilligen Feuerwehr
Qualifikationen:
Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG) in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Weiter erfüllen Sie die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen für das Wahlamt gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Insbesondere besitzen sie mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation (§ 138 Absatz 1 Satz 4 BbgKVerf) Sie sind sich ihrer großen Verantwortung gegenüber dem Amt Niemegk, seiner Gemeinden, seiner Verwaltung und den Einwohnern bewusst und verfügen über umfassende Führungserfahrung im kommunalen Bereich der öffentlichen Verwaltung; Sie sind bereit, mit den kommunalen politischen Gremien vertrauensvoll, kooperativ und transparent zusammenzuarbeiten und an deren Sitzungen aktiv teilzunehmen; Sie sind auch in Zeiten hoher Belastung stets zielstrebig, tatkräftig und entscheidungsfreudig Sie führen ihre Verwaltung und die weiteren öffentlichen Einrichtungen bürgernah, wirtschaftlich sowie ziel- und leistungsorientiert Sie verfügen über exzellente Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere im Kommunalrecht Brandenburg, im Arbeits- und Tarifrecht sowie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht Sie verfügen über den Führerschein der Klasse B

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