Informationen zur Anzeige:
2024-052-SBB Produktionsschule (PS) Sozialpädagoge*in (m/w/d)
Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
Aktualität: 14.09.2024
Anzeigeninhalt:
14.09.2024, Stiftung Berufliche Bildung
Hamburg (DE)
2024-052-SBB Produktionsschule (PS) Sozialpädagoge*in (m/w/d)
Aufgaben:
Vorbereitung auf die externen ESA-Prüfungen (alter Hauptschulabschluss; Mathe, Deutsch, Englisch)
Berufsorientierung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung im Anschluss
Mitarbeit zur Einführung der Teilnehmenden in der Startphase im kommenden Schuljahr
Feste Ansprechpartnerin und Bildungsbegleiterin für zugewiesene Teilnehmende
Beratung der Teilnehmenden hinsichtlich ihrer persönlichen Lebenslagen
SMARTE Zielvereinbarungen mit Teilnehmenden schließen
Erstellung und Fortschreibung der Lernentwicklungspläne mit und ohne Teilnehmenden vor dem Hintergrund der persönlichen Entwicklung und beruflichen Orientierung
Sozialpädagogische Betreuung und Begleitung/ Einzelfallhilfe
Einzelfallhilfen und Verhaltenstraining zur Bewältigung von persönlichen Problemlagen
Unterstützung bei der Bewältigung von prekären Wohnsituationen
Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperation mit Partnern des persönlichen und institutionellen Unterstützungsnetzwerks der Teilnehmenden
Fallbezogene Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerkpartnern und Initiierung neuer Kontakte
Förderung der Schlüsselkompetenzen durch Einzel- und Gruppenangebote
Gestaltung von extracurricularen Angeboten für Teilnehmende
Erstellung teilnehmerbezogener Berichte
Qualifikationen:
Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet
Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe) ebenfalls
Pädagogeninnen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsfähigkeit (z.B. staatliche Anerkennung) vorliegt Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieherinnen, Erzieherinnen - Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspflegerinnen jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen anerkannt, soweit diese eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten: Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik Grundlagen Psychologie Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik Förderpädagogik Kommunikation und Gesprächsführung Medienpädagogik Bei Erzieherninnen, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate in der Funktion der sozialpädagogischen Fachkräfte im Auftrag der BA tätig waren, ist der Nachweis der einschlägigen Zusatzqualifikation nicht erforderlich
Sozialpädagogeninnen/Erzieherinnen müssen darüber hinaus über eine mind. einjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (z.B. in Maßnahmen auf Grundlage des SGB II, III, VIII und IX, Schulsozialarbeit o.ä.).
Erfahrungen im Bereich Krisenmanagement sowie Kenntnisse zu den Förderangeboten aus den Rechtskreisen SGB II, III; VIII und IX sollten vorhanden sein.
Personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit)
Wünschenswert ist eine Fremdsprache wie beispielsweise englisch, arabisch, russisch u.a.
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