Informationen zur Anzeige:
08-2025 Schiffsführerin / Schiffsführer auf Polizeibooten (w/m/d)
Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Mainz-Kostheim (DE)
Aktualität: 04.03.2025
Anzeigeninhalt:
04.03.2025, Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Mainz-Kostheim (DE)
08-2025 Schiffsführerin / Schiffsführer auf Polizeibooten (w/m/d)
Unternehmen: Hessisches Polizeipräsidium EinsatzArbeitszeitmodell: VollzeitFürerschein: Fahrerlaubnis Klasse B(erforderlich)Arbeitsort: Mainz-Kostheim (DE)Stellenbeschreibung:Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
ist bei der Direktion Wasserschutzpolizei am Standort Wiesbaden - vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen - zum 01.04.2025 eine unbefristete Stelle als
Schiffsführerin / Schiffsführer auf Polizeibooten (w/m/d)
Kennziffer 08-2025
zu besetzen
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 6 des TV-H.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 bei Vorlage oder nach erfolgreichem Abschluss des Erwerbs des Großen Patents gem. § 7.01 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung - Rhein/ RheinSchPersV) oder des Behördenpatents gemäß § 7.04 RheinSchPersV, mindestens für die Strecke Mannheim - St. Goar.
Ihre Aufgaben:
o das verantwortliche Führen von Booten der Hessischen Wasserschutzpolizei
o die Betreuung und Wartung der Boote, der Bootshalle sowie der landeseigenen Steiger
o die Mitarbeit bei der Betreuung und Pflege der Fahrzeuge sowie der technischen Geräte
Anforderungen:
A-Kriterien - diese müssen erfüllt sein:
o eine abgeschlossene Berufsausbildung
o in der Binnenschifffahrt oder
o vorzugsweise in einem technischen oder elektronischen Bereich
o bei fehlenden Patenten, Sprechfunkzeugnis bzw. Führerschein der Klasse BE muss die Bereitschaft zum Erwerb dieser in einem Zeitraum von drei Jahren erklärt werden. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Rahmen der Beschäftigung erworben.
o den Führerschein der Klasse B (alt Klasse 3)
o gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B2)
B-Kriterien - wünschenswert:
o ein Radarpatent gem. § 8.01 ff RheinSchPersV
o ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) gem. § 4 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
o Großes Patent gem. § 7.01 RheinSchPersV oder Behördenpatent gemäß § 7.04 RheinSchPersV
o Führerschein der Klasse BE
o je nach dienstlichem Erfordernis muss die Bereitschaft für ungewöhnliche Arbeitszeiten, z. B. am Wochenende oder wochentags bis max. 22:00 Uhr, vorhanden sein
Unser Angebot
o Eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst, die Ihnen langfristige berufliche Sicherheit und Perspektiven bietet
o Abwechslungsreiche Aufgaben in einem interessanten Arbeitsumfeld mit Raum für eigene Ideen
o Übernahme eigenverantwortlicher Tätigkeitsfelder nach persönlicher Eignung
o Tätigkeitsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote
o Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel »Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen«
o eine Fünf-Tage-Woche (im Regelfall)
o Work-Life-Balance: bis zu 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, 1 zusätzlicher individuell planbarer freier Tag pro Jahr
o Eine Eingruppierung in der E6 TV-H zuzügliche Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
o Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in mehrere angrenzenden Gebiete, wie etwa Mainz, zunächst befristet bis 31.12.2026
o Gesundheits- und Sportangebote am Dienstort inklusive der Berechtigung zur Nutzung des Service »Wellhub« sowie einem Kraft- und Fitnessraum
o Ein attraktiver Standort mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung
o Kostenfreie Nutzung der Elektro-Ladesäulen je nach Verfügbarkeit
o Persönliches Smartphone zur dienstlichen Nutzung
o Die Chance, sich in einem dynamischen und zukunftssicheren Umfeld weiterzuentwickeln, in dem sich in den kommenden Jahren vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergeben werden
Ansprechpartner:
Für Fachfragen steht Ihnen Frau Just (Tel. 06134 / 602-9030) zur Verfügung. Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134 / 602-4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage »Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung« (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter »Anlagen«) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
o Anschreiben
o Tabellarischer Lebenslauf
o Prüfungszeugnis der Ausbildung
o bereits erworbene Patente
o Arbeitszeugnisse
o bei ausländischen Abschlüssen oder Dokumenten zusätzlich die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
o Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
o Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klasse »B« (alt: Klasse 3)
o ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse (Zertifikat)
o ggfs. Nachweis über aktuell gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
o ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
o Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidium Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage »Einverständniserklärung Einsichtnahme PA« (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter »Anlagen«) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel »Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen« zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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