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Studentische Hilfskraft (SHK) (gn*) Fotozentrale im Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen
Münster
Aktualität: 09.12.2024
Anzeigeninhalt:
09.12.2024, Universitätsklinikum Münster
Münster
Studentische Hilfskraft (SHK) (gn*) Fotozentrale im Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen
Über uns:
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Während Deiner Tätigkeit neben dem Studium in der Fotozentrale profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten - am besten mit Dir!
Aufgaben:
- Erarbeiten von Testszenarien für die geplante Bilddatenbank
- Testen und Befüllen der Bilddatenbank
- Administration der Bilddatenbank
- Entwicklung von Strategien zur Kommunikation zwischen den Nutzenden der Bilddatenbank
Qualifikationen:
- Du interessierst Dich sowohl für IT als auch Fotografie.
- Du verfügst über eine strukturierte Arbeitsweise und hast Erfahrungen mit der Nutzung von Datenbanken.
- Du besitzt gute Anwendungskenntnisse bezüglich MS Windows und den MS-Office-Produkten sowie idealerweise mit Photoshop.
- Du arbeitest gerne selbstständig.
- Auf besondere zeitliche und organisatorische Anforderungen reagierst Du flexibel.
- Du beherrschst die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Wir bieten:
- Abwechslungsreich
- Flexible Arbeitszeiten
- Relevante Berufserfahrung
- Attraktive Vergütung
- Vieles mehr ...
- Weitere Vorteile
Unser Kontakt:
Bei Rückfragen wende Dich einfach an Robert Schirdewahn, T 0251 83 53274.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
Www.ukm.de
Weitere Informationen:
(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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