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stellvertretende Fachbereichsleitung für den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (m/w/d) 08.12.2024 Stadt Wiehl Stadt Wiehl Wiehl (DE)
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stellvertretende Fachbereichsleitung für den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (m/w/d)
Stadt Wiehl Stadt Wiehl
Wiehl (DE)
Aktualität: 08.12.2024

Anzeigeninhalt:

08.12.2024, Stadt Wiehl Stadt Wiehl
Wiehl (DE)
stellvertretende Fachbereichsleitung für den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (m/w/d)
Über uns:
Wiehl mit seinen 51 Dörfern, verteilt auf eine Fläche von über 53 qkm, ist landschaftlich attraktiv gelegen. Die gute Infrastruktur sowie eine hervorragende Verkehrsanbindung machen Wiehl zu einer reizvollen familienfreundlichen Stadt für jedes Alter. Die Stadtverwaltung mit ihren 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versteht sich als moderne Kommunalverwaltung und kompetente Ansprechpartnerin für ihre ca. 26.000 Einwohner, Gäste und Unternehmen.
Aufgaben:
  • Stellvertretende Leitung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung mit derzeit 24 Mitarbeitenden
  • Unterstützung und Vertretung der Fachbereichsleitung in kommunalpol. Gremien, städt. Leitungsgremien, in Netzwerkveranstaltungen, interkommunalen Gremien, Unfallkommission etc.
  • Teamleitung Standesamt (Personalverantwortung für 3 Mitarbeitende)
  • Teamleitung Bereich Feuerschutz (Personalverantwortung für 3 Mitarbeitende), darüber hinaus
  • O Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan
  • O Umsetzung von Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans (Ausschreibung von Feuerwehrgroßfahrzeugen, Ausstattung und persönlicher Schutzkleidung)
  • O Löschwasserversorgung
  • Bereich Sprengstoffrecht
  • O Feuerwerke: Anmeldung und Antragsbearbeitung von Privatpersonen sowie Anzeigebestätigung für gewerbliche Feuerwerker
  • O Antragsbearbeitung von Kampfmittelanfragen, bei Sprengstofffunden Einleiten entsprechender Maßnahmen
  • O Mitwirkung und Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung, von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Anordnungen von Tempo 30 - Zonen
  • O Mitwirkung bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen in bestimmten Einzelfällen z.B. für Schwer- und Großraumtransporte
  • O Anordnung der Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • O Erlass von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten
Qualifikationen:
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt / Verwaltungsfachwirtin (Verwaltungslehrgang II) oder vergleichbare Qualifikation
  • Leitungs- und Führungskompetenz
  • Idealerweise Kenntnisse in den oben angegebenen Aufgabengebieten
  • Freude an selbstständiger Arbeit
  • Teamfähigkeit und die Fähigkeit zum interdisziplinären Denken und Handeln
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreudigkeit
  • Eigeninitiative, Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
  • Belastbarkeit und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zu Einsatzwecken der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wiehl während der Arbeitszeit, sofern eine aktive Mitgliedschaft bzw. Tagesalarmmitgliedschaft vorliegt
Wir bieten:
  • eine interessante, eigenverantwortliche und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten und kompetenten Team
  • eine Eingruppierung nach dem TVöD je nach persönlicher Voraussetzung bis EG 11 mit Jahressonderzuwendung und einen Anspruch auf leistungsorientierte Bezahlung
  • eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge in Gestalt der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
  • vielfältige Möglichkeiten der fachlichen Fortbildung und persönlichen Entwicklung
  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibel geregelte Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeit und die Möglichkeit der Telearbeit
  • Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Die Stadt Wiehl unterstützt darüber hinaus auch Ihre Mobilität bei der Anschaffung (Leasing) eines Dienstfahrrades.
Unser Kontakt:
Weitere Auskünfte zum Aufgabenprofil der ausgeschriebenen Stelle können bei der Fachbereichsleitung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Kathrin Kautz (Tel.: 02262/99-214) erfragt werden.
Weitere Informationen:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt behandelt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht.

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