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Sachbearbeitung Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren
Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Aktualität: 08.11.2024
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08.11.2024, Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau (DE)
Sachbearbeitung Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren
Aufgaben:
· selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung wasserrechtlicher Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren einschließlich der verwaltungsrechtlichen Umsetzung gemäß den Regelungen des WHG und des WG LSA sowie Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben entsprechend der UWB-internen örtlichen Zuordnung
· selbstständige und eigenverantwortliche Beratung aller Ämter, Vorhabenträger und Bürger/Bürgerinnen sowie Prüfungen und Stellungnahmen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren in fremder Zuständigkeit in Bezug auf die Belange der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes
· Durchführung der UVP-Vorprüfung für wasserwirtschaftliche Vorhaben entsprechend UVPG im Rahmen der Zuständigkeit
· Mitgliedschaft der Stadt in den Gremien der Unterhaltungsverbände nach § 54 ff WG LSA und dem Wasserverbandsgesetz
Qualifikationen:
· Erfolgreicher Abschluss eines technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiums
(Dipl. Ing (FH)/Bachelor) mit Bezug zur Wasserwirtschaft/Bauingenieurwesen (z. B. in den Fachrichtungen Siedlungswassserwirtschaft, Wasserbau, Tiefbau, Wasser- und Bodenmanagement, Wassertechnologie) erforderlich
· Führerschein Klasse B erforderlich
· sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie fundierte EDV-Kenntnisse hinsichtlich Standardsoftware erforderlich
- gründliche und umfassende Fach- und Rechtskenntnisse hinsichtlich Wasserwirtschaft Bauingenieurwesen und allgemeiner Verwaltung
- fundierte EDV-Kenntnisse hinsichtlich Standardsoftware und GIS-Anwendungen
- Interesse und Verständnis für gewässerschutzfachliche Zusammenhänge und Identifikation mit den Aufgaben des Umweltschutzes allgemein
· wünschenswert sind ferner praktische Erfahrungen im Bereich Umweltschutz (im Idealfall im Gewässerschutz) und Verwaltung sowie mehrjährige Erfahrung von mind. zwei Jahren in der Anwendung gewässerschutzfachlicher und -rechtlicher Regelwerke in der Praxis
· Organisations- und Kooperationsfähigkeit sowie Sorgfalt
· Lernfähigkeit und -bereitschaft sowie Entscheidungsfähigkeit und -freude
Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG beizubringen.
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