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Prüfer*innen für die Bankenaufsicht 24.09.2024 Deutsche Bundesbank Stuttgart
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Informationen zur Anzeige:

Prüfer*innen für die Bankenaufsicht
Stuttgart
Aktualität: 24.09.2024

Anzeigeninhalt:

24.09.2024, Deutsche Bundesbank
Stuttgart
Prüfer*innen für die Bankenaufsicht
Aufgaben:
Eine funktionierende Volkswirtschaft setzt ein stabiles Bankensystem voraus. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger und Anlegerinnen aufrechtzuerhalten. Die Beschäftigten der Prüfungsreferate tragen hierzu bei, indem sie Prüfungshandlungen bei den Instituten und ihren Dienstleistern vor Ort durchführen. Ihre Dienstreisen führen sie dabei zu Zielen im Inland und im Ausland. Auf Basis aufsichtlicher Regelwerke beurteilen die Prüferinnen und Prüfer die Funktionsweise und Angemessenheit des IT-Risikomanagements und der IT-Prozesse der Institute und ihrer Dienstleister. Sie nehmen im Rahmen der Bankenaufsicht an Prüfungen von Unternehmen des Finanzsektors, insbesondere von Kreditinstituten, und von (Cloud-) IT-Drittdienstleistern im In- und Ausland teil. Sie beurteilen die Funktionsweise und Angemessenheit des IT-Risikomanagements und der IT-Prozesse anhand der aufsichtlichen Regelwerke, insbesondere DORA. Sie sind im Team Expertin bzw. Experte für die IT-Sicherheit (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptographie, Schwachstellenmanagement, Penetrationstests), die Anwendungsentwicklung (z. B. Design, Programmierung, Build, Test, Deployment), den Anwendungs- und Infrastrukturbetrieb, IT-Governance, IT-Compliance oder das IT- Risikomanagement. Sie führen selbständige Analysen der Unterlagen der Unternehmen und der (Cloud-) IT-Drittdienstleister national und im europäischen Überwachungsrahmen durch, führen Interviews mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und erstellen Prüfungsberichte in deutscher oder englischer Sprache. Sie vertreten die Prüfungsergebnisse aufsichtsintern sowie gegenüber den geprüften Instituten.
Qualifikationen:
Befähigung für den höheren Dienst oder ein abgeschlossenes Masterstudium bzw. gleichwertiger Abschluss in einem für die Position relevanten Fachgebiet (z. B. MINT oder Wirtschaftswissenschaften) Gute Kenntnisse des (inter-)nationalen Bankaufsichtsrechts (z. B. DORA, CRD, KWG, MaRisk, BAIT) Gute Kenntnisse der Methoden zur Beurteilung von IT-Risiken und/oder operationellen Risiken Gute Kenntnisse von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie von etablierten Standards der Informationssicherheit (z. B. BSI IT-Grundschutz, ISO-Normen) Ausgeprägte Fähigkeit zur Analyse, Bewertung und adressatengerechten Darstellung komplexer Sachverhalte gepaart mit Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit Sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Bereitschaft und Eignung zur Durchführung von Dienstreisen im In- und ins Ausland

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