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Sachbearbeitung "Qualitäts- und Wirtschaftslichkeitsprüfung"
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend & Familie Dienststelle Hildesheim
Oldenburg (Oldb) (DE)
Aktualität: 05.11.2024

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05.11.2024, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend & Familie Dienststelle Hildesheim
Oldenburg (Oldb) (DE)
Sachbearbeitung "Qualitäts- und Wirtschaftslichkeitsprüfung"
Aufgaben:
Sie arbeiten interdisziplinär und setzen an zentraler Stelle in Niedersachsen das Bundesteilhabegesetz um. Zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen legen Sie den Grundstein dafür, dass Menschen mit Behinderung in Niedersachsen überall die ihnen zustehenden Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten können. In Verhandlungen mit Leistungserbringern schaffen Sie neue Leistungsangebote wie z.B. betreute Wohnangebote oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung- stellen Sie sicher, dass diese Angebote gute Arbeit leisten und dafür gute, aber auch wirtschaftliche Vergütungen erhalten. Helfen Sie dadurch aktiv mit, dass Menschen mit Behinderung einen Platz mitten in unserer Gesellschaft erhalten. Der zu besetzende Arbeitsplatz beinhaltet im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Fachaufgaben: · Mitwirkung bei der Durchführung von anlasslosen und anlassbezogenen Qualitätsprüfungen und ggf. anschließenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach §§ 128 SGB IX i. V. m. § 14 Nds. AG SGB IX/ XII. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Arbeitsschritte hinsichtlich der Prüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität: O Vorbereitung der Prüfung (Prüfung von Hinweisen auf Pflichtverletzungen der Leistungserbringer bzw. Prüfung von Meldungen der Leistungserbringer wegen Budgetknappheit; Abstimmung mit anderen prüfenden Institutionen wie z.B. der Heimaufsicht und Mitentwicklung eines Prüfkonzeptes innerhalb eines interdisziplinären Prüfteams) O Durchführung der Prüfung als Teil des Prüfteams mit dem Schwerpunkt der Qualitätskontrolle (Untersuchung der Qualität des Leistungserbringers vor Ort mithilfe geeigneter Erhebungstechniken; Begutachtung der Leistungen anhand von Stichproben-Fällen) O wirtschaftliche Bewertung des Prüfergebnisses und Erarbeitung eines Vorschlages für eine verhältnismäßige Vergütungskürzung gemäß § 129 SGB IX O Mitarbeit bei der Durchsetzung der Vergütungskürzungen innerhalb des obligatorischen Schiedsstellenverfahrens und ggf. anschließender Verfahren vor dem Landesozialgericht O Nachbereitung der Prüfung (Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse und Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung bzw. Prüfung von Restriktionen bei Pflichtverletzungen) · Beteiligung an der Prüfung und Verhandlung von neuen Leistungsangeboten gemäß § 15 Abs. 3 Rahmenvertrag sowie wesentlichen Änderungen vorhandener Angebote gemeinsam mit der Grundsatzsachbearbeitung und der für den Standort des Angebots zuständigen Sachbearbeitung · Inhaltliche Mitwirkung an Jahresberichten für das Sozialministerium im Rahmen eines Berichtscontrollings · Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe, mit den für die Heimaufsicht zuständigen Behörden (kommunale Heimaufsicht, Sozialministerium) und mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Qualifikationen:
· einen Studiengang der Betriebswirtschaften (B.A., Diplomkaufmann oder vergleichbarer Abschluss) oder Wirtschaftswissenschaften (B.A./B.Sc., Diplomökonom oder vergleichbarer Abschluss) abgeschlossen haben, · ein Studium zum Bachelor of Laws (LL.B.) mit Wirtschaftsrecht im Major und BWL im Minor als Kombination abgeschlossen haben, oder · aufgrund eines verwaltungsbetriebswirtschaftlichen Studiengangs (B.A. Verwaltungsbetriebswirtschaft, Verwaltungsökonomie) die Befähigung für die Laufbahn der Fachrichtung allgemeine Dienste der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, besitzen. Für die erfolgreiche Wahrnehmung des Arbeitsplatzes bringen Sie möglichst folgende fachliche Kompetenzen mit: · Gründliche und umfassende fachliche sowie rechtliche Kenntnisse in der Sozialgesetzgebung, wünschenswert mit Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe, sowie den dazu ergangenen landesrechtlichen Regelungen im Landesrahmenvertrag · Kenntnisse im SGB I, X, IX und XII sowie Kenntnisse in den übrigen Rechtsgebieten der Sozialgesetzbücher und in den einschlägigen Anhanggesetzen. Die Bereitschaft sich in die recht junge und dynamische Thematik vertieft einzuarbeiten ist erforderlich. · Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit von Leistungserbringern und in der Arbeit der herangezogenen Kommunen, idealerweise Prüferfahrungen sind von Vorteil · Interesse an der Mitwirkung und der interdisziplinären Gestaltung eines ganz neuen Aufgabengebietes, welches bisher nicht abschließend beschrieben oder gar ausgeurteilt ist. · Gute Kenntnisse im Umgang mit den einschlägigen MS-Office-Anwendungen. · Empathischer Umgang mit Leistungsberechtigten · Gute rhetorische Fähigkeiten und gewandtes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen · Organisations-, Koordinierungs- und Planungsfähigkeit · Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Flexibilität · ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen · ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit · Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen · Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreude Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggfs. auch in mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse bzw. Kompetenzen anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse kontinuierlich zu erweitern Des Weiteren ist erforderlich, dass die Bewerberin / der Bewerber über eine Fahrerlaubnis für PKW verfügt und bereit ist, Dienstreisen mit dem Selbstfahrerfahrzeug durchzuführen.

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