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Duales Studium zur Diplomverwaltungswirtin / zum Diplomverwaltungswirt (m/w/d)
JVA Justizvollzugsanstalt
Hannover (DE)
Aktualität: 26.09.2024

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26.09.2024, JVA Justizvollzugsanstalt
Hannover (DE)
Duales Studium zur Diplomverwaltungswirtin / zum Diplomverwaltungswirt (m/w/d)
Aufgaben:
Die Beamten/-innen des ehemaligen gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes besetzen in einer Justizvollzugsanstalt eine bedeutsame Schlüsselposition der mittleren Führungsebene. Sie tragen Personalverantwortung für eine eigene Dienstgruppe, werden maßgeblich an Grundsatzentscheidungen der Behördenleitung beteiligt oder treffen Entscheidungen selbständig in deren Auftrag und tragen Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung einer Anstalt. Das Einsatzfeld dieser Laufbahn ist vielfältig und hängt sowohl von individuellen Fähigkeiten als auch behördlichen Notwendigkeiten ab. Folgende Einsätze sind exemplarisch: Leitung einer Vollzugsabteilung (für Untersuchungs- oder Strafgefangene), Fachbereichsleitung Personal oder Sicherheit. Der Vorbereitungsdienst teilt sich in 18 Monate Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel und 18 Monate fachpraktische Studienzeiten, die in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden. Der Studiengang endet mit einer Laufbahnprüfung und dem Fachhochschulabschluss »Diplom-Verwaltungswirt/in«.
Qualifikationen:
- physische und psychische Belastbarkeit, - Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude, - Organisationsfähigkeit und Innovationsbereitschaft, - hohes Fachwissen - gutes schriftliches wie mündliches Ausdrucksvermögen - hohe soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen - Verständnis für juristische, betriebswirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, - Fähigkeiten zur Konflikt- und Problemlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit, - Fähigkeit zur Personalführung und zur Personalplanung, - Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer kooperativen Entscheidungsfindung und - Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen. - die Hochschul- oder Fachhochschulreife besitzt, - die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland oder die EU vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt hat - zum Zeitpunkt der Einstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten oder wegen der Pflege einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen an einer Bewerbung gehindert gesehen hat, jedoch nicht älter als 46 Jahre alt ist und - nach dem Ergebnis des Absolvierens eines Assessment-Center-Verfahrens geeignet ist.

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