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Bereichsleitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Worms
Worms (DE)
Aktualität: 22.11.2024
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22.11.2024, Stadtverwaltung Worms
Worms (DE)
Bereichsleitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Aufgaben:
Als Leitung des Bereiches 3.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt Ihnen die strategische Führung und Leitung des Bereiches.Ihre Zielsetzung ist die langfristige Ausrichtung und kontinuierliche Weiterentwicklung im Einklang mit den strategischen Zielen der Gesamtverwaltung. Zu Ihren Aufgaben gehört die proaktive Gestaltung und Umsetzung sowie Weiterentwicklung der Neuausrichtung des Bereiches 3.2 mit den Abteilungen 3.21 - Allgemeines Ordnungrecht3.22 - Gewerbe-, Gaststättenrecht/Messen und Märkte3.23 - Umweltschutz und Landwirtschaft3.24 - Strassenverkehrsangelegenheiten3.25 - Kommunaler Vollzugsdienst zu einer zukunftsfähigen bürgerorientierten Servieeinheit. Zu Ihren Aufgaben gehört dabei insbesondere:
- Proaktive Neuausrichtung des Bereiches in Zusammenarbeit mit den Abteilungen zu einer zukunftsorientierten, bürgernahen Serviceeinheit
- Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger u.A. durch enge Kooperation mit Feuerwehr und Polizei
- Transparente und effektive Kommunikation mit Netzwerkpartnern sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung
- Steuerung und Begleitung des Veränderungs und Verbesserungsprozesses in dem neu gegründeten Bereich um neben den vorgenannten Aufgaben auch die Mitarbeiterzufriedenheit zu fördern
- In diesem Zusammenhang ist es Ihnen ebenso ein Anliegen ein sicheres Arbeiten für Ihre Mitarbeitenden zu ermöglichen
- Im Bedarfsfall erfüllen Sie Sonderaufgaben in Zivil- und Katastrophenschutz sowie sonstigen Krisenfällen, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden
Qualifikationen:
- Authentische, verbindliche und souveräne Führungspersönlichkeit, die Seriosität und Fachkompetenz ausstrahlt
- Erfahrung in der Steuerung und Begleitung von Veränderungs- und Verbesserungsprozessen, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu fördern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen
- Fähigkeit, Sonderaufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz, sowie in Krisenfällen zu übernehmen, um die Bevölkerung zu schützen
- Hervorragende schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten zur verständlichen Vermittlung komplexer Sachverhalte
- Hohe Durchsetzungsfähigkeit und lösungsorientierte Herangehensweise zur Bewältigung von Herausforderungen
- Ausgeprägte Konflikt- und Kompromissfähigkeit, um in dynamischen Umfeldern erfolgreich zu navigieren und schwierige Situationen souverän zu lösen
- Offen Fehler- und Feedbackkultur, mit dem Ziel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und zu fördern
- Entscheidungskompetenz, Durchsetzungsvermögen sowie ein hohes Verantwortungsbewusstsein sowie mit hoher Planungs- und Organisationsfähigkeit zur erfolgreichen Umsetzung komplexer Projekte
- Überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, um auch in stressigen Situationen effektiv zu arbeiten
- Sie verfügen über eine Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst (4.Einstiegsamt) bzw. die Bereitschaft, diese im Wege der Fortbildungsqualifizierung zu erwerben oder ein abgeschlossenes, einschlägiges wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom (Univ.) / Master) in einem relvanten Fachbereich wie Verwaltungswissenschaften, Public Management, Rechtswissenschaften oder einem ähnlichen Studiengang.
Alternativ können sich auch Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen bewerben, die durch
- Führungserfahrung: »Nachweis über mindestens 3 jährige einschlägige Führungserfahrung in einer vergleichbaren Leitungsfunktion, bevorzugt in einer öffentlichen Verwaltung."
- Berufliche Qualifikation für »sonstige Beschäftigte". »Nachweis gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen, die in der Gesamtheit der Qualifikation und durch einschlägige Berufserfahrung mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss gleichwertig sind."
- Fortbildungen: »Abgeschlossene, auf die Anforderungen der Stelle zugeschnittene Fortbildungen in relevanten Bereichen, wie (z.B.Projekt- und Veränderungsmanagement, Führungsthemen usw...)
Nachgewiesen werden.
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