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BAMF-2024-553 eine Referentin bzw. einen Referenten (w/m/d)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
Aktualität: 23.11.2024
Anzeigeninhalt:
23.11.2024, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
BAMF-2024-553 eine Referentin bzw. einen Referenten (w/m/d)
Aufgaben:
In Ihrer Funktion als Referentin bzw. Referent nehmen Sie zur Unterstützung der Referatsleitung 61C insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
- Als fachliche Leitung von Fachanwendungen und Schnittstellen sind Sie zuständig für die Gestaltung und Konzeption der Fachverfahren bei neuen rechtlichen Vorgaben und hausinternen Anforderungen in Abstimmung mit Grundsatzreferaten und Bedarfsträgern im BAMF
- Sie sind verantwortlich für die Koordinierung und Durchführung der fachlichen Konfiguration und Pflege der Systeme, z.B. Anpassungen von Abläufen
- Darüber hinaus vertreten Sie das BAMF bei Fachtreffen, Tagungen und internationalen Gremien (z.B. IGC, GDISC, EUAA) und präsentieren die betreuten Systeme
- Weiterhin erstellen Sie Strategiepapiere, führen Anforderungsanalysen durch, pilotieren neue Systeme und entwickeln passgenaue Schulungsunterlagen und Hilfsmittel zur Sicherstellung des Verständnisses und der korrekten Nutzung der IT-Systeme sowie der Bedürfnisse der Nutzenden bei der Systemgestaltung
Qualifikationen:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium auf Masterniveau der Fachrichtung Politik-, Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften (mindestens Abschlussnote »gut«) oder alternativ über ein abgeschlossenes 1. und 2. Staatsexamen der Rechtswissenschaft mit mindestens 13 Punkten in der Summe der beiden Staatsexamina
- Idealerweise konnten Sie bereits Berufserfahrung in den Bereichen Asyl oder Ausländer- und Aufenthaltsrecht sammeln
- Wünschenswert ist außerdem Berufserfahrung im Bereich Projekt- oder Produktmanagement
- Von Vorteil sind zudem fundierte Verwaltungserfahrung sowie in diesem Zusammenhang erworbene Führungserfahrung
- Die Bereitschaft zu anlassbezogenen ein- bis mehrtägigen, ca. ein bis zwei Mal im Quartal stattfindenden Dienstreisen im Bundesgebiet oder dem europäischen Ausland ist unerlässlich
- Für die dienstliche Kommunikation bringen Sie Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens mit, welche Sie idealerweise durch Zertifikate, Schul- bzw. andere Zeugnisse oder Auslandsaufenthalte nachweisen können
- Ein vollständiger Masernschutz ist nach § 20 Abs 9 IfSG an allen ausgeschriebenen Dienstorten außer Nürnberg, Düsseldorf, Sigmaringen, Trier und Unna zwingend erforderlich
- Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen
- Die Aufgabenwahrnehmung erfordert - ausgerichtet am Anforderungsprofil für Referentinnen und Referenten im Bundesamt - ausgeprägte Fähigkeiten in den Bereichen Führung, soziale, kommunikative und methodische Kompetenz sowie Gender- und Diversitykompetenz. Erwartet wird ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein, Engagement, selbstsicherem Auftreten und Motivation
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